Nachdem der Bundesrat einer entsprechenden Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes zugestimmt hat, wurde das Gesetz im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt am 1. Juni 2017 in Kraft.
Da bislang nicht alle Händler ihrer Rücknahmeverpflichtung nachkommen, kann dieses Versäumnis zukünftig als Ordnungswidrigkeit geahndet werden: Bei nicht erfolgter, nicht richtiger, nicht vollständiger oder nicht rechtzeitig durchgeführter Rücknahme kann ein Bußgeld in Höhe von bis zu 100.000 Euro verhängt werden.
Auch konkretisiert das Gesetz den Begriff der „haushaltsüblichen Menge“ nach Paragraph 17 dahingehend, dass pro Geräteart maximal fünf Altgeräte zurückgegeben werden können (0:1 Rücknahmeverpflichtung für kleine Altgeräte).
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