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Dez 2019
On 18, Dez 2019 | In News | By Alisa Maier
Ab dem 1. März 2020 müssen alle Produkte, die in den Geltungsbereich der EAEU RoHS TR 037/2016 fallen, deren gesetzliche Anforderungen erfüllen. Erst dann dürfen diese Produkte in der eurasischen Wirtschaftsunion in Verkehr gebracht werden. Bei Importprodukten beginnt die Marktüberwachung an der Grenze, da die Zollbehörden berechtigt sind, den Konformitätsnachweis der betroffenen Waren zu verlangen.
EAEU RoHS sieht Beschränkungen für Blei, Quecksilber, Cadmium, sechswertiges Chrom, polybromierte Biphenyle (PBB) und polybromierte Diphenylether (PBDE) vor mit den gleichen Schwellenwerten, wie sie die EU RoHS-Richtlinie 2011/65/EU festlegt. Während Produktumfang und Ausnahmeregelungen im Vergleich zur EU RoHS-Richtlinie sehr ähnlich sind, liegen die wesentlichen Unterschiede im Bereich des persönlichen Geltungsbereichs und der Konformitätsbewertung.
Das Konformitätsbewertungsverfahren umfasst unter anderem die Registrierung der Konformitätserklärung und die EAC-Kennzeichnung. Es kann vom Hersteller mit Sitz in einem der Länder der Eurasischen Wirtschaftsunion oder von seinem Bevollmächtigten sowie vom Importeur initiiert werden.
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