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Nov 2019
On 27, Nov 2019 | In Copyright Levies, News | By Alisa Maier
Nachdem allein in diesem Jahr und allein in Deutschland bereits zwei andere große Produktfamilien durch Verträge zwischen Verwertungsgesellschaften und Unternehmen abgabepflichtig wurden, sind seit Ende Oktober nun auch Smartwatches abgabepflichtig. Pro Stück müssen Hersteller und Importeure nun 1,50 Euro zahlen. Die Vereinbarung für Smartwatches gilt rückwirkend zum 1. Januar 2019 und mindestens bis Ende 2022. Erst dann kann über die Höhe der Abgaben erneut verhandelt werden.
Lange Zeit war der Geltungsbereich abgabepflichtiger Produkte in Deutschland überschaubar. Jetzt aber ist er beinahe flächendeckend. Es gab in Deutschland Abgaben auf Reprographie-Geräte, zu denen Kopierer, Drucker und Scanner gehören. Darüber hinaus waren bis vor wenigen Jahren nur einige Speichermedien abgabepflichtig. Aber es wurde intensiv verhandelt. Heute sind praktisch alle relevanten IT-Geräte, alle Speichermedien und die ganze Bandbreite der Unterhaltungselektronik zusätzlich mit Urheberrechtsabgaben belegt.
Letztlich haben die Vertragsparteien damit langjährige Verhandlungs-Blockaden überwunden, der europäische Markt hat mehr Wettbewerbsgerechtigkeit, die Unternehmen mehr Planungssicherheit und die Rechteinhaber mehr Einkünfte.
Allerdings haben jetzt auch mehr Unternehmen einen höheren Aufwand bei ihren Mengenmeldungen. So muss eine Smartwatch gemäß Produktdefinition in der Tarifvereinbarung erstmal von einem reinen Fitness-Tracker sowie von Schmuck und Spielzeug klar unterschieden werden.
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