Am 15. März 2018 wurde vom Ministerium für Industrie und Informationstechnologie (MIT) die erste Charge von elektrischen und elektronischen Produkttypen veröffentlicht, die den chinesischen RoHS II-Vorschriften entsprechen müssen (Bekanntmachung Nr. 15 von 2018).
Importeure und Hersteller der gelisteten Produkte haben nun eine Frist von einem Jahr, um die Einhaltung der China RoHS II-Anforderungen sicherzustellen. Ab dem 12. März 2019 unterliegen die 12 Produkttypen Stoffbeschränkungen, Kennzeichnungs- und Informationspflichten. Die Regeln gelten für in China verkaufte und hergestellte Produkte sowie für Einfuhren auf den chinesischen Markt.
Im Vergleich zur EU-RoHS ist der Produktumfang eher begrenzt und enthält 39 Ausnahmen. Hinsichtlich der Konzentrationsgrenzwerte für Stoffe in Produkten müssen Hersteller und Importeure von Fertigerzeugnissen jedoch ein Konformitätsbewertungssystem einführen – detaillierte Anforderungen an dieses System werden voraussichtlich in naher Zukunft von der Regierung veröffentlicht. Darüber hinaus sind die Zulieferer von Teilen und Komponenten von der Verordnung betroffen, da von den Herstellern und Importeuren erwartet wird, dass sie Informationen über Stoffe im Vorfeld an die Zulieferer weiterleiten.
1cc wird die Änderungen und Anforderungen genau beobachten.
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