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WEEE Seite 2 von 3 -

11

Aug 2016

Elektro-Altgeräte: Verbände beklagen mangelnde Rückgabe-Angebote

On 11, Aug 2016 | In News, WEEE | By Alisa Maier

Seit dem 24. Juli 2016 können Kunden ausgediente Elektro- und Elektronikgeräte im Handel kostenfrei zurückgeben. Dies gilt bei kleineren Geräten auch dann, wenn kein neues Gerät gekauft wird. Die Möglichkeit zur Rückgabe schließt auch Online-Händler mit ein. Nach aktuellen Meldungen der deutschen Umwelthilfe (DUH) sowie des Bundesverbandes Onlinehandel kommen aber einige Online-Händler, darunter auch die Großen der Branche, diesen Verpflichtungen nicht nach. Denn entsprechende Anfragen von Kunden, die ihre Altgeräte zurückgeben wollten, seien ins Leere gelaufen. Dennoch: Online-Händler müssen laut Gesetz Kleingeräte mit einer Seitenlänge unter 25 cm kostenlos zurücknehmen und, sofern sie keine Rückgabestation in zumutbarer Entfernung anbieten, die Kosten für den Versand übernehmen. Online-Händler, die noch keine Rücknahme-Lösung etabliert haben, unterstützt die 1cc GmbH mit WEEE Collect4U. Zusammen mit unserem Schwesterunternehmen TechProtect bieten wir leicht umsetzbare Sammellösungen sowie Beratung, beispielsweise zu Anzeige- und Informationspflichten, und entsprechende Servicepakete. Interesse? Dann wenden Sie sich bitte an info@1cc-consulting.com.

24

Mrz 2016

ElektroG: Geplante Behandlungs- verordnung wird diskutiert

On 24, Mrz 2016 | In News, WEEE | By Alisa Maier

ESchrottSammlung3_quadrDas neu gefasste ElektroG zur Umsetzung der EU Elektroaltgeräte-Richtlinie (WEEE) unterscheidet sich erheblich vom alten ElektroG aus dem Jahre 2005. So sieht das neue ElektroG unter anderem in den §§ 11 und 24 Verordnungsermächtigungen vor, die es der Bundesregierung erlauben, gesetzliche Anforderungen weiter zu spezifizieren. Unter Berufung auf § 24 hat das Umweltbundesamt jetzt die Arbeiten an einer Behandlungsverordnung aufgenommen. Es hat einen Arbeitskreis und vier Arbeitsgruppen eingerichtet, an denen Vertreter des Bundesumwelt- und des Bundeswirtschaftsministeriums, der Bundesländer, der kommunalen Spitzenverbände, der Industrie-Verbände und aus der Wissenschaft mitwirken. Gesetzgeberisches Ziel der Behandlungsverordnung sind Vorgaben für den Umgang mit Elektroaltgeräten, die dazu dienen sollen, die Rückgewinnung sogenannter kritischer Rohstoffe und die Schadstoffentfrachtung zu verbessern. Ein erster Entwurf der Verordnung soll in 12 bis 18 Monaten vorliegen.  

06

Nov 2015

Wichtigste Änderungen aus dem neuen ElektroG

On 06, Nov 2015 | In News, WEEE | By Alisa Maier

Mobiles_quadratAm 24.10.2015 ist das neue ElektroG in Deutschland in Kraft getreten. Hiermit wurde die EU WEEE Richtlinie (2012/19/EU) in deutsches Recht umgesetzt. Hersteller und Vertreiber sind nun mit neuen sowie auch veränderten Pflichten aus dem neuen ElektroG konfrontiert, bspw.

  • Herstellerdefinition: als Hersteller gelten nun auch ausländische Direktvertreiber, die deutschen Endnutzern Geräte direkt anbieten oder verkaufen.
  • Ausländische Hersteller ohne Sitz in Deutschland sind verpflichtet, einen Bevollmächtigten zu benennen. Der Bevollmächtigte übernimmt in eigenen Namen sämtliche Herstellerpflichten aus dem ElektroG wie Registrierung, Mengenmeldungen, Mitteilungspflichten etc. Aus diesem Grund muss auch die Registrierung ausländischer Hersteller bei der Stiftung ear neu durchgeführt werden.
  • Garantieanforderungen geändert: die bislang häufig für kleinere Mengen gewählte Kontenlösung (gesperrtes Bankkonto) wird ab 2016 nicht mehr akzeptiert; eine neue Alternative bietet allerdings die Hinterlegung des Garantiebetrags bei einem Amtsgericht.
  • 0:1 Rücknahmepflicht für den Handel: Vertreiber mit einer Verkaufsfläche für Elektro(nik)geräte ab 400 m² haben künftig auch eine Rücknahmepflicht für Altgeräte mit bis zu 25 cm Kantenlänge, die für den Nutzer kostenfrei sein muss; dies gilt auch für den Fall, dass kein neues Produkt gekauft wird. Für Direktvertreiber (z.B. Internethändler) zählt die Lager- und Versandfläche.
  • Information der privaten Haushalte: künftig müssen auch Hersteller und Vertreiber die privaten Haushalte über die von ihnen geschaffenen Rückgabemöglichkeiten für WEEE, die Löschung personenbezogener Daten vor Rückgabe sowie die Bedeutung der durchgestrichenen Mülltonne informieren.
  • Die Neufassung der Gebührenverordnung ergibt teilweise niedrigere, teilweise auch deutlich höhere Gebühren als bislang, welche die Stiftung ear Herstellern berechnet. Neue Gebühren wurden ebenfalls eingeführt, z.B. für die Bestätigung der Benennung eines Bevollmächtigten und die Änderung der registrierten Geräteart nach Neuzuordnung.
  • Bußgeldvorschriften wurden erweitert, so dass künftig auch bspw. die nicht richtige Kennzeichnung oder fehlende Benennung eines Bevollmächtigten mit einer Geldbuße geahndet werden können.

Sie finden den Gesetzestext hier: http://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl115s1739.pdf Sowie die neue Gebührenverordnung (ElektroGGebV) hier: http://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl115s1776.pdf

Gerne beraten wir Sie individuell hinsichtlich der für Sie geltenden neuen Anforderungen und deren Auswirkungen auf Ihre WEEE Registrierung. Hierzu haben wir die für Sie passenden neuen Services entwickelt. Für weitere Informationen nehmen Sie bitte Kontakt mit uns unter info@1cc-consulting.com auf.

26

Okt 2015

Neues ElektroG2: 1cc unterstützt Handel bei Altgeräte-Rücknahme

On 26, Okt 2015 | In News, WEEE | By Alisa Maier

ESchrottSammlung3_quadrAls einer der letzten EU-Mitgliedsstaaten hat Deutschland die WEEE Richtlinie 2012/19/EU in nationales Gesetz umgesetzt: Das neue ElektroG2 ist am 24. Oktober 2015 in Kraft getreten. Im Vergleich zum alten ElektroG1 sieht das neue ElektroG2 zahlreiche Änderungen vor, darunter auch für Händler einschließlich dem Online-Handel. Unter anderem dürfen Verbraucher ihre Elektro- und Elektronik Altgeräte kostenfrei an den Händler zurückgeben, der ihre umweltgerechte Entsorgung gewährleisten muss.   Zusammen mit unserem Schwesterunternehmen TechProtect bieten wir betroffenen Händlern leicht umsetzbare Sammellösungen sowohl für 0:1-Rücknahmen (d.h. ohne dass gleichzeitig ein Neukauf getätigt wird) als auch für 1:1-Rücknahmen (ein vergleichbares Gerät wird erworben). Darüber hinaus profitieren unsere Kunden von einer umfassenden Beratung, z.B. zu Anzeige- und Informationspflichten, sowie von unseren administrativen Servicepaketen.   Interesse? Dann wenden Sie sich bitte an info@1cc-consulting.com.

23

Okt 2015

German ElektroG2: New 1cc Services for the appointment of an AR

On 23, Okt 2015 | In News, WEEE | By Alisa Maier

Mobiles_quadratAs one of the last EU member states, Germany transposes the new EU WEEE Directive (2012/19/EU) into national law: The ElektroG2 will enter into force on October 24, 2015. One of the most important changes refers to the new producer definition and the appointment of an Authorized Representative (AR). A foreign distance seller who sells directly to end-users in Germany is then explicitly mentioned to be the “producer” and will therefore have to fulfil all producer obligations as e.g. registering and reporting. In order to manage this task, he will have to appoint an AR. If a foreign manufacturer sells its products via the distribution channel, the importer is considered to be the “producer”. However, the law still provides the possibility that the manufacturer appoints an AR in Germany who assumes all obligations. 1cc has elaborated different courses of action to ensure your future WEEE compliance in Germany: 1. Evaluation of your current WEEE obligations (sales via an importer, only distance selling, sales via an importer and distance selling) 2. Individual assessment of the options to appoint an AR:
  • Appoint a German entity of your company group as your AR
  • Appoint a German distribution partner as your AR
  • Contract a third party service provider as your AR
  • Set up an new German-based entity as your AR
3. Organising the necessary contracting with the selected AR and adaptation of your registration with Stiftung ear For more information, please contact us at info@1cc-consulting.com.

29

Sep 2015

WEEE: Änderungen in EAR Kategorie 5 – B2C Beleuchtungskörper

On 29, Sep 2015 | In News, WEEE | By Alisa Maier

LED grün_kleinAngesichts des in Kürze erwarteten ElektroG2 hat die Stiftung EAR die Gerätearten der Kategorie 5 „Beleuchtungskörper“ modifiziert: Geräteart 5.1.1 „Gasentladungslampen, die in privaten Haushalten genutzt werden können“ bleibt unverändert. Neu hinzugekommen ist Geräteart 5.1.2. „Lampen, außer Gasentladungslampen, die in privaten Haushalten genutzt werden können“. Unter Kategorie 5.1.2 fallen beispielsweise LED-Lampen. Neu aufgenommen in die Geräteart 5.2 „Leuchten und sonstige Beleuchtungskörper oder Geräte für die Ausbreitung oder Steuerung von Licht, die in privaten Haushalten genutzt werden können“ wurden Leuchten mit austauschbarem Leuchtmittel. Leuchten mit fest verbautem Leuchtmittel bleiben weiterhin in dieser Geräteart. Unternehmen, die eine andere oder ergänzende Registrierung benötigen, müssen die Stiftung EAR binnen drei Monaten informieren, nachdem das neue ElektroG2 in Kraft getreten ist. 1cc unterstützt Sie mit entsprechender Beratung und Services. Für weitere Informationen nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf unter info@1cc-consulting.com.

12

Jun 2015

WEEE Recast: EU verklagt Deutschland wegen Nicht-Umsetzung der Richtlinie

On 12, Jun 2015 | In News, WEEE | By Alisa Maier

Mobiles_quadratDie EU Kommission hat Klage gegen Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof eingereicht: Deutschland hat die Richtlinie 2012/19/EU über Elektro-und Elektronik-Altgeräte (WEEE Recast) noch nicht in nationales Gesetz umgesetzt, obwohl die Frist dafür am 14. Februar 2014 abgelaufen ist. Die Kommission beantragt daher beim Gerichtshof, gemäß dem in Artikel 260 Absatz 3 AEUV festgelegten Verfahren ein Zwangsgeld in Höhe von 210 078 EUR pro Tag gegen Deutschland zu verhängen, bis ein entsprechendes Gesetz umgesetzt ist. In Deutschland wird der WEEE Recast durch das ElektroG2 implementiert. Ein entsprechender Gesetzesentwurf liegt vor, der am 17. Juni 2015 in einer öffentlichen Anhörung von Experten beraten werden soll. Aufgrund der Klage könnte der Gesetzgebungsprozess nun beschleunigt werden. Bisher wurde erwartet, dass das neue ElektroG2 erst Endes des Jahres in Kraft tritt.

22

Apr 2015

Cyprus: Transposition of WEEE Recast

On 22, Apr 2015 | In News, WEEE | By Alisa Maier

flagge-zypernWith some delay, Cyprus has transposed the WEEE Recast Directive 2012/19/EU into national legislation: The Waste (Waste Electrical and Electronic Equipment) Regulation 73/2015 was officially published on March 13, 2015. Based on the new WEEE Regulation, Cyprus has implemented the following: – New producer definition, including direct sales to B2C and B2B end-users – Authorized representative requirement – 0:1 take-back obligation for small EEE for retailers with a sales area for EEE of more than 400m² – Minimum requirements for shipment of used EEE/WEEE – New WEEE categories applicable from August 15, 2018 – New collection target

27

Mrz 2015

Handel muss Elektro-Altgeräte kostenlos zurücknehmen

On 27, Mrz 2015 | In News, WEEE | By Alisa Maier

GermanyVerbraucher werden zukünftig ihre alten Elektro-Altgeräte wie Laptops, Radios oder Staubsauger kostenlos in Elektrogeschäften zurückgeben können, wenn sie dort ein neues, vergleichbares Gerät kaufen. Kleinere Elektro-Altgeräte dürfen in Zukunft auch ohne Neukauf abgegeben werden. Letztere Regelung wird jedoch nur für größere Händler mit einer Verkaufsfläche von mehr als 400 Quadratmetern gelten, außerdem für größere Online-Händler. Die neuen Rücknahmeverpflichtungen werden durch die Reform des deutschen Elektrogesetzes (ElektroG) geregelt, das Ende dieses Jahres in Kraft treten soll. Damit werden die Änderungen der WEEE Richtlinie 2012/19/EU über Elektro- und Elektronikaltgeräte (WEEE Recast Directive) umgesetzt, die 2012 in Kraft trat. Wie weitere EU-Mitgliedsstaaten auch, ist Deutschland mit der Umsetzung im Verzug, denn diese hätte eigentlich bis zum 14. Februar 2014 erfolgen sollen. Neben den verschärften Rücknahmeverpflichtungen für den Handel, sieht die WEEE-Richtlinie ab nächstem Jahr neue Sammelquoten für Elektroschrott vor, die 2019 nochmals verschärft werden. Die Sammelquote soll dann bei 65 Prozent liegen. Außerdem wird der Anwendungsbereich ab 2018 auf alle Elektro- und Elektronikgeräte erweitert.

27

Feb 2015

Spain: National Transposition of WEEE Recast

On 27, Feb 2015 | In News, WEEE | By Alisa Maier

ES Spain was one of the EU member states which were delayed in transposing the EU WEEE Recast: Finally, on last Saturday, February 21, 2015, “Real Decreto 110/2015, sobre residuos de aparatos eléctricos y electrónicos” (Royal Decree 110/2015) was officially published in the Spanish Official Gazette. With this Decree, Spain has finally transposed the WEEE Directive 2012/19/EU into national law. A deeper analysis of the new Spanish Decree will show which are the national specifications and changes. We will provide you soon with more information.