Am Mittwoch den
8. Juni 2016 findet in den Räumen der Industrie- und Handelskammer Stuttgart eine Informationsveranstaltung zum Thema
“Elektrogeräte (ElektroG II) – Registrierung, Kennzeichnung und weitere Vorschriften” statt.
1cc-Beraterin Stefanie Enders wird um 09:00 Uhr zum Thema
„Das neue Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG „II““ sprechen. Ab 11:30 Uhr wird 1cc-Beraterin Eva Hink zu
„Weiteren stofflichen Anforderungen an Elektrogeräte” informieren.
Termin:
8. Juni 2016, 09:00 Uhr bis 12:30 Uhr
Referentinnen: Stefanie Enders, Eva Hink
Ort: Industrie- und Handelskammer Region Stuttgart, Jägerstraße 30, 70174 Stuttgart
Weitere Informationen und Anmeldung unter:
www.stuttgart.ihk24.de/System/vst/700122?id=158343&terminId=290200#titleInText2
On 11, Mai 2016 | In News | By Alisa Maier
Die Stellungnahme des EU-Ausschusses für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (ENVI) zum Vorschlag der EU-Kommission für eine Revision der Energiekennzeichnungsrichtlinie liegt vor. Sie wurde vor kurzem an den federführenden Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie (ITRE) gesendet.
Die vom Berichterstatter Aldo Patriciello verfasste Stellungnahme enthält unter anderem drei wesentliche Änderungsvorschläge:
Die höchsten Energieeffizienzklassen A und B sollen nicht komplett geleert werden, sondern eine limitierte Anzahl an Produkten enthalten. Außerdem soll die von der Kommission vorgesehene regelmäßige Neu-Skalierung der Effizienzklassen in eine bedarfsabhängige Neu-Skalierung geändert werden. Statt die Klassen alle 10 Jahre zu überarbeiten, schlägt der Bericht vor, diese immer dann zu überarbeiten, wenn mehr als 25% der auf den Markt gebrachten Produkte die Klasse A erreichen bzw. mehr als 45% mindestens die Klasse B.
Des Weiteren spricht sich der Umweltausschuss dafür aus, dass elektronische Labels gefördert werden und befürwortet daher einige Klarstellungen im Entwurf, wann elektronische Labels statt klassischer Aufkleber verwendet werden dürfen.
Neben der Stellungnahme des Umweltausschusses und dem Berichtsentwurf des ITRE-Berichterstatters wurden insgesamt bereits über 500 Änderungsvorschläge eingereicht.
Der Bericht des Umweltausschusses ist in englischer Sprache auf der Website des Parlaments erhältlich:
http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-%2f%2fEP%2f%2fNONSGML%2bCOMPARL%2bPE-573.039%2b03%2bDOC%2bPDF%2bV0%2f%2fEN
On 20, Apr 2016 | In News | By Alisa Maier
Im Rahmen des sogenannten „New Approach“ des europäischen Binnenmarkts hat die Europäische Kommission eine Reihe von CE-Richtlinien neu gefasst. Ziel ist es, die Anforderungen für die Wirtschaftsakteure zu vereinheitlichen und die Systematik der Richtlinien anzupassen.
Das neue Konzept sieht so beispielsweise unterschiedliche Verpflichtungen jeweils für die Hersteller, die Importeure und die Vertreiber von entsprechenden Produkten vor, fordert eine Risikoanalyse , harmonisiert Kennzeichnungsverpflichtungen und regelt das Verhalten bei Feststellen oder Verdacht auf Nicht-Konformität der Produkte.
Am 20. April sollen nun, sofern die Mitgliedsstaaten dies pünktlich umgesetzt haben, die Anforderungen der Neufassungen einiger CE Richtlinien in Kraft treten, so bspw. im Bereich Elektromagnetische Verträglichkeit (2014/30/EU) und Niederspannung (2014/35/EU). Bereits 2011 wurde die Richtlinie 2011/65/EU über die Beschränkung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (RoHS) veröffentlicht, die als erste im Rahmen des neuen Konzepts z.B. strengere Kennzeichnungs- und Sprachanforderungen stellt.
Geltendes Recht für die Wirtschaftsakteure sind stets die nationalen Umsetzungen in den Mitgliedsstaaten. Unternehmen müssen prüfen, welche Richtlinien bzw. deren Umsetzungen für ihre Produkte einschlägig sind und welche Vorgaben erfüllt werden müssen. Erst dann darf die EU-Konformitätserklärung ausgestellt und die CE-Kennzeichnung angebracht werden.
Tags | CE-Kennzeichnung
Am Dienstag
26. April 2016 findet in den Räumen des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung in Berlin der dritte Fachworkshop zum Thema
“REACH Kommunikation in den Lieferketten” statt.
1cc-Beraterin Eva Hink wird um 13:50 Uhr zum Thema
“Kommunikations-Formate und Anfragen-Management in Unternehmen“ informieren.
Termin:
26. April 2016, 10:00 Uhr bis 17:00 Uhr
1cc Referentin: Eva Hink
Ort: Presse- und Informationsamt der Bundesregierung, Presse- und Besucherzentrum, Reichstagufer 14, 10117 Berlin
Weitere Informationen und Anmeldung unter:
http://www.umweltbundesamt.de/reach-workshop-2016
Teilweise extrem hohe Abgaben verlangen die meisten EU-Länder von den Herstellern und Händlern für jeden verkauften PC, für Tablets, Drucker, Festplatten, Speicherkarten und Smartphones. Und es sind immer mehr Produkte, die abgabenpflichtig gemacht werden. Trotzdem gibt es relativ wenig Gelegenheiten, sich über das Thema zu informieren und die Situation in mehreren Ländern in den Blick zu nehmen. Zusammen mit dem Industrieverband Bitkom bietet die 1cc GmbH eine Seminarreihe, die diesem Bedarf entgegenkommt, die Seminare stehen allen Teilnehmern aus dem In- und Ausland offen. Die nächsten Termine werden auf Englisch gehalten.
Wolfram Kühn, Senior Consultant bei der 1cc GmbH, wird die wichtigsten Regelungen zu Urheberrechtsabgaben in ausgewählten Ländern darstellen und aufzeigen, welche Anforderungen für Hersteller und Vertreiber bestehen.
Termin und Uhrzeit:
•
22. März 2016, 10:30 Uhr (MEZ)
Sprache: Englisch
Der Link für die Registrierung: Bitkom Akademie:
Copyright levies in other countries – a look outside the box
Die Verpflichtungen der Hersteller und Händler von Informationstechnik, Unterhaltungselektronik und Speichermedien sind je nach Land stark unterschiedlich und komplex. International tätige Unternehmen müssen sie trotzdem überall dort genau kennen, wo sie geschäftlich aktiv sind. Sie müssen formalen Pflichten nachkommen, die Abgaben in der korrekten Höhe in der Preisgestaltung berücksichtigen und geeignete Vorbereitungen in der Vermarktung umsetzen. Im grenzüberschreitenden Warenverkehr mit den betroffenen Produkten bzw. bei der Ausweitung des Geschäfts auf andere Länder ist v.a. eines erforderlich: Informationen, möglichst unabhängig geprüft, umfassend, aktuell und zuverlässig.
Das Live-Online-Seminar von BITKOM und 1cc soll einen Beitrag dazu leisten, Licht ins Dunkel zu bringen. Hierzu sollen für die Länder Deutschland, Österreich, Schweiz, Frankreich, Niederlande und England u.a. folgende Punkte beleuchtet werden:
• Gesetzlichen Vorgaben zur Haftung
• Prozess zur Festlegung der Abgaben
• Betroffene Produkte, Höhe der Abgaben, Tarifentwicklungen
• Haftung bei grenzüberschreitendem Direktvertrieb
• Aktuelle Entwicklungen
Mit einiger Verzögerung wurde die neue EU-WEEE-Richtlinie (2012/19/EU) in Deutschland umgesetzt. Das ElektroG ist am 24. Oktober 2015 in Kraft getreten und führt unter anderem neue Verpflichtungen für Vertreiber von Elektrogeräten ein. Der stationäre wie auch der Online-Handel müssen in Zukunft Altgeräte zurücknehmen und ihre Sammelstellen bei der Stiftung ear anzeigen. 1cc hat gemeinsam mit TechProtect eine umfassende Rücknahme-und Logistiklösung für verpflichtete Vertreiber von Elektro- und Elektronikprodukten entwickelt.
Ähnliche Anforderungen bestehen auch bei Verkäufen aus Deutschland in die anderen Mitgliedstaaten der EU.
Arne Campen und Sandra Harris, Senior Consultants bei der 1cc GmbH, werden einen Überblick der wichtigsten Elemente des neuen ElektroG für Vertreiber geben und aufzeigen, welche Anforderungen in anderen europäischen Ländern bestehen.
Thema: Das neue ElektroG und die Pflichten der Vertreiber
Sprache: Deutsch
Datum:
Montag, 14. März, 2016, 15:00 Uhr
Referenten: Arne Campen und Sandra Harris, Senior Consultants bei 1cc GmbH
Anmeldung:
https://attendee.gotowebinar.com/register/6990002609162110210
Die Teilnahme ist kostenfrei und die Teilnehmerzahl ist auf 20 Personen begrenzt.
On 01, Mrz 2016 | In News | By Alisa Maier
The United Arab Emirates (UAE) has been working on a new legislation for the restriction of the use of hazardous substances in electrical and electronic equipment. Three different draft versions have been discussed since last summer. Now, a finalized draft version has been submitted to the Federal National Council and is expected to be approved soon. According to the draft regulation, the final law shall enter into force one year after its publication in the UAE Official Gazette.
Basically, the UAE RoHS draft regulation is based on EU RoHS Directive 2011/65/EU. As in the EU, the following substances are intended to be restricted, with identical thresholds: Lead, Mercury, Cadmium, Hexavalent chromium, Polybrominated biphenyls (PBB), Polybrominated diphenyl ethers (PBDE) as well as the four phtahaltes which were added in March 2015: Bis(2-ethylhexyl) phthalate (DEHP), Butyl benzyl phthalate (BBP), Dibutyl phthalate (DBP), Diisobutyl phthalate (DIBP).
Despite the similarities, there are differences with respect to transition periods and compliance requirements, as e.g. registration and certification duties. It is prohibited to display or sell any products in the UAE unless they are registered under ECAS or have a certificate or mark accepted by ESMA.
For more information please contact us at
info@1cc-consulting.com.
Am Dienstag
8. März 2016 findet in den Räumen der Industrie- und Handelskammer Stuttgart eine Informationsveranstaltung zum Thema „
REACH Update und Informationspflichten“ statt.
1cc-Beraterinn Nadiia Kaiun wird um 09:15 Uhr zum Thema „
REACH: Aktuelle Entwicklungen und Herausforderungen für die nächste Registrierungsfrist“ sprechen. Im Anschluß ab 10:30 wird 1cc-Beraterin Eva Hink über „REACH: SVHC in Erzeugnissen, Anforderungen für Hersteller und Lieferanten“ informieren.
Termin:
8. März 2016, 09:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Referentin: Eva Hink, Nadiia Kaiun
Ort: Industrie- und Handelskammer Region Stuttgart, Jägerstraße 30, 70174 Stuttgart
Weitere Informationen und Anmeldung unter:
www.stuttgart.ihk.de/veranstaltungen
On 18, Feb 2016 | In News | By Alisa Maier
Mit der Durchführungsverordnung 2016/9 vom 5. Januar hat die EU Kommission klare Regelungen für die gemeinsame Nutzung von Daten und die Teilung der damit zusammenhängenden Kosten bei der REACH-Registrierung festgelegt.
Gerecht, transparent und nicht-diskriminierend, so lauten die Vorgaben der REACH-Verordnung an die Kostenteilung – diese unspezifischen Vorgaben haben in der Vergangenheit immer wieder zu Missverständnissen und Streitigkeiten geführt: Kosten wurden nicht oder nur teilweise aufgeschlüsselt, Rückzahlungssysteme waren oft nicht vorgesehen, obwohl nachträgliche Forderungen möglich waren, Einsicht ins Dossier wurde nicht gewährt und vieles mehr.
Nach der neuen Durchführungsverordnung müssen alle Kostenteilungs-Vereinbarungen innerhalb eines SIEFs (Substance Exchange Forum) folgende Regelungen enthalten:
- Aufschlüsselung der gemeinsam zu nutzenden Daten einschließlich Kosten für die einzelnen Datenposten und Details, wie die einzelnen Posten der Datenanforderung gerecht werden. (Datenkosten)
- Aufschlüsselung und Begründung der Verwaltungskosten
- Kostenteilungsmodell einschließlich Erstattungsmechanismus
Bestehende Vereinbarungen können beibehalten werden, jedoch nur, wenn alle Parteien dies einstimmig beschließen. Sollte sich jedoch eine Partei einer bereits bestehenden Vereinbarung anschließen, bspw. zur Registrierungsfrist 2018, so kann sie die Aufschlüsslung der Kosten als auch die Einbeziehung eines Rückzahlungssystems verlangen.
Wurden die Kosten für einen LoA (Letter of Access) bisher oftmals „über den Daumen gepeilt“ bzw. , auf Grundlage einer vermuteten Anzahl von Co-Registranten ermittelt, so sind nun die Kosten sowohl offenzulegen als auch, nach einer jährlichen Überprüfung, entsprechende Kosten zu erstatten, falls sich bspw. mehr Registranten anschließen als ursprünglich kalkuliert.
1cc unterstützt Konsortien und federführende Registranten bei der Aufschlüsselung und Überwachung der Kosten für die gemeinsamen Registrierung, übernimmt administrative Aufgaben bei der Abwicklung des Letter of Access und installiert und betreut Rückzahlungssysteme.