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20

Sep 2017

WEEE-Richtlinie: Offener Anwendungsbereich ab August 2018

On 20, Sep 2017 | In News, WEEE | By Alisa Maier

Unternehmen, die von der WEEE-Richtlinie 2012/19/EU betroffen sind, werden sich im nächsten Jahr auf eine Änderung einstellen müssen: Ab dem 15. August 2018 werden Elektro- und Elektronikgeräte, die in den Anwendungsbereich der Richtlinie fallen, nach dem so genannten „open scope“ (offener Anwendungsbereich) klassifiziert werden müssen. In einem ersten Schritt werden die 10 aktuellen EEE-Kategorien durch die sechs neuen Kategorien, die in Anhang III der WEEE-Richtlinie aufgeführt sind, ersetzt. Ab dem 15. August 2018 fallen dann sämtliche elektrische und elektronische Geräte (Definition von EEE gemäß Artikel 3 Absatz 1 a), in den Anwendungsbereich. Derzeit arbeiten bereits mehrere nationale Compliance-Systeme und Behörden in verschiedenen EU-Ländern an einer neuen Struktur. Die neue Struktur wird Einfluss haben auf die folgenden Punkte: • Registrierungskategorien (z.B. Registrierungsanpassungen erforderlich) • Meldekategorien (z.B. mehrere Unterkategorien) • Preislisten der Compliance-Systeme Wie jetzt schon bekannt ist, werden sich die Umsetzungen in den einzelnen EU-Ländern unterscheiden. Daher werden Hersteller, die von der WEEE-Richtlinie betroffen sind, auch in Zukunft mit komplexen Anforderungen konfrontiert sein, da keine Harmonisierung (z.B. mehrere Unterkategorien) zwischen den verschiedenen nationalen Compliance-Schemes erwartet wird. Wir werden Sie über die weitere Entwicklung auf dem Laufenden halten. Für weitere Informationen kontaktieren Sie uns bitte unter info@1cc-consulting.com