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Mrz 2015
Verbraucher werden zukünftig ihre alten Elektro-Altgeräte wie Laptops, Radios oder Staubsauger kostenlos in Elektrogeschäften zurückgeben können, wenn sie dort ein neues, vergleichbares Gerät kaufen.
Kleinere Elektro-Altgeräte dürfen in Zukunft auch ohne Neukauf abgegeben werden. Letztere Regelung wird jedoch nur für größere Händler mit einer Verkaufsfläche von mehr als 400 Quadratmetern gelten, außerdem für größere Online-Händler.
Die neuen Rücknahmeverpflichtungen werden durch die Reform des deutschen Elektrogesetzes (ElektroG) geregelt, das Ende dieses Jahres in Kraft treten soll. Damit werden die Änderungen der WEEE Richtlinie 2012/19/EU über Elektro- und Elektronikaltgeräte (WEEE Recast Directive) umgesetzt, die 2012 in Kraft trat. Wie weitere EU-Mitgliedsstaaten auch, ist Deutschland mit der Umsetzung im Verzug, denn diese hätte eigentlich bis zum 14. Februar 2014 erfolgen sollen.
Neben den verschärften Rücknahmeverpflichtungen für den Handel, sieht die WEEE-Richtlinie ab nächstem Jahr neue Sammelquoten für Elektroschrott vor, die 2019 nochmals verschärft werden. Die Sammelquote soll dann bei 65 Prozent liegen. Außerdem wird der Anwendungsbereich ab 2018 auf alle Elektro- und Elektronikgeräte erweitert.