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Mai 2020
On 08, Mai 2020 | In News | By Alisa Maier
Als eines der wenigen Länder in der EU hat Dänemark bislang keine erweiterte Herstellerverantwortung für Verpackungen vorgesehen. Die Sammlung und der Umgang mit Haushaltsverpackungen ist bislang über die Kommunen geregelt. Gewerblicher Verpackungsabfall ist von den Gewerbetreibenden über Abfallunternehmen zu entsorgen.
Nach der Änderung der Verpackungsrichtlinie 94/62/EG im Rahmen des EU Waste Packages 2018 durch die Richtlinie 2018/852/EU sieht sich Dänemark veranlasst, die erweiterte Herstellerverantwortung auch für Verpackungen einzuführen. Hierzu wurde nunmehr ein Gesetzesentwurf zur Änderung des Umweltgesetzes vorgelegt. Dieser Gesetzesentwurf sieht im Wesentlichen die Ermächtigungen des Umweltministers vor, entsprechende Ausführungsverordnungen zu erlassen.
Folgenden Akteure sollen in die erweiterte Herstellerverantwortung in Dänemark einbezogen werden:
• Produkthersteller, die ihr verpacktes Produkt entweder in Dänemark herstellen, verpacken und vermarkten oder nur verpacken und vermarkten.
• Importeure
• Fernverkäufer
Im Detail sind u.a. folgende Regelungen vorgesehen:
Das Inkrafttreten des Gesetzes ist am 31.12.2024 vorgesehen.
1cc unterstützt Sie gerne bei der Erfüllung Ihrer Herstellerverpflichtungen. Sprechen Sie uns an unter: contact@1cc-consulting.com