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Feb 2020
On 17, Feb 2020 | In News | By Alisa Maier
Die IHK Halle (Saale) hat am 10. Februar 2020 eine Warnmeldung veröffentlicht.
Eine Scheinfirma verschickt derzeit in betrügerischer Absicht Aufforderungen an Unternehmen, für die Registrierung im Verpackungsregister 200,- € zu entrichten. Die Schreiben tragen eine Absenderadresse in Berlin.
Grundsätzlich ist die Registrierung im Verpackungsregister mit keinen Kosten verbunden. Herstellern wird geraten, nicht auf die Schreiben zu reagieren und keinerlei Zahlungen zu tätigen. Betroffene Unternehmen können darüber hinaus Strafanzeige erstatten.
Gerne beantworten wir weitere Fragen zur Herstellerverantwortung für Verpackungen in Deutschland: compliance@1cc-consulting.com
Feb 2020
On 14, Feb 2020 | In News | By Alisa Maier
Das aktuelle Urteil Nr. 88 vom 5. Februar 2020 des französischen Kassationsgerichts bestätigt die Verpflichtung zur Zahlung von Urheberrechtsabgaben auch für ausländische Anbieter. Das entspricht keineswegs einer neuen Entwicklung in dem Bereich. Doch das Urteil belegt erneut, dass die Frage der Verpflichtung im grenzüberschreitenden Warenverkehr immer wieder in den Hintergrund gerät und dass es sich um eine rechtlich komplexe Angelegenheit handelt. Andernfalls hätte wohl der in Luxemburg ansässige Anbieter von Speichermedien, der seine Produkte auch in Frankreich vertreibt, das Urteil zugunsten der französischen Verwertungsgesellschaft Copie France vor dem Kassationsgericht nicht bestritten.
Grundsätzlich besteht europaweit weitgehend Einigkeit in der Frage der Verpflichtung: Bei Verkauf abgabepflichtiger Produkte aus dem Ausland direkt an Endverbraucher, z. B. über grenzüberschreitenden Onlinehandel, müssen die Abgaben für diese Produkte im Land des Endverbrauchers abgeführt werden. Allerdings sind dort meist andere Produkte mit anderen Abgaben belegt als im Land des Anbieters. Das erschwert Online-Händlern, Plattformen und Shops den Überblick über die produktbezogenen Verpflichtungen im Einzelnen. Hinzu kommt, dass die Verpflichtung in manchen Ländern gesetzlich gar nicht ausreichend begründet ist. Wo das der Fall ist, berufen sich die zuständigen Behörden auf das Opus-Urteil des Europäischen Gerichtshofs aus 2011.
Der europäische Gerichtshof stellte in dem Opus-Urteil (EuGH C 462/09) fest, dass die Mitgliedstaaten auch dann für die Zahlung von Urheberrechtsabgaben sorgen müssen, wenn abgabepflichtige Produkte aus dem Ausland bezogen werden. Das ist eine verbindliche Auslegung europäischen Rechts, die nationalen zuständigen Stellen und Gerichte müssen sich also darauf berufen.
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung: copyright@1cc-consulting.com
Feb 2020
On 04, Feb 2020 | In News | By Alisa Maier
Die Tarife aller abgabepflichtigen Produkte werden in Ungarn jedes Jahr überprüft und neu festgesetzt. Dabei kann es größere und kleinere Abweichungen der Tarifhöhen im Vergleich zum Vorjahr geben. In diesem Jahr gibt es jedoch eine bedeutende Abweichung: Zusätzlich zu allen bestehenden Abgaben werden nun Abgaben auf alle Arten von PCs verlangt. Die neuen Abgaben liegen zwischen 1,50 und 7,50 Euro (umgerechnet), je nach Speicherkapazität des Geräts.
Ganz ähnlich wie in anderen Ländern wird damit die so genannte Produktkette aller Geräte geschlossen, die privates Kopieren ermöglichen. Das reicht von MP3/4-Playern über Mobiltelefone bis hin zu Tablets, inklusive den dazugehörenden Speichermedien, wie Speicherkarten und Festplatten. All das ist in Ungarn bereits durch Urheberrechtsabgaben abgedeckt. Die Modernisierung des Abgabensystems spricht für seine Vitalität und seine Erweiterung um neue Abgaben für PCs steht mit heutigen Nutzungsgewohnheiten in Einklang. Es bereitet auch die Ersetzung veralteter Formate wie Audiokassetten vor.
Die neue Rechtsvorschrift Nr. 68, die für diese wichtige Änderung verantwortlich ist, bildet die Grundlage für die Befreiung professioneller Nutzer von der Abgabenpflicht. Sie gibt ihnen die Möglichkeit der Befreiung oder der rückwirkenden Rückerstattung von Abgaben. Ein System zur Beantragung von Befreiungen und Erstattungen ist im Land allerdings seit langem in Kraft.
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung: copyright@1cc-consulting.com
Jan 2020
On 20, Jan 2020 | In News | By Alisa Maier
Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) hat die neue REACH-Kandidatenliste am 16. Januar 2020 veröffentlicht: Vier sehr besorgniserregende Stoffe (Substances of Very High Concern, SVHC) kamen neu auf die Liste. Die Kandidatenliste der Stoffe, die für eine Zulassung in Frage kommen, enthält nun 205 Substanzen.
Die neu hinzugefügten Substanzen haben viele verschiedene Verwendungen. Beispielsweise wird Diisohexylphthalat als Weichmacher in einer Vielzahl von Produkten verwendet, die von Spielzeugen über Baustoffe bis hin zu Verpackungen reichen. 2-Benzyl-2-dimethylamino-4′-morpholinobutyrophenon und 2-Methyl-1-(4-methylthiophenyl)-2-morpholinopropan-1-on werden sowohl in Farben und Beschichtungen als auch allgemein in der Polymerherstellung benutzt. Perfluorbutansulfonsäure (PFBS) und ihre Salze werden ebenso in der Polymerherstellung verwendet, sind aber auch nach Angaben der ECHA in der Elektronik als Flammschutzmittel in Polycarbonat zu finden.
Link zur ECHA Website: https://echa.europa.eu/de/-/four-new-substances-added-to-candidate-list