Die neue Chemikalienverordnung KKDIK, das so genannte türkische REACH, wurde am 23. Juni 2017 offiziell veröffentlicht und trat genau sechs Monate später am 23. Dezember in Kraft.
Ab dem 31.12.2018 gelten nun Beschränkungen für 20 Stoffe und Stoffgruppen, die einige Branchen betreffen. Darüber hinaus sollen ab dem 31.12.2018 die Verwendung und das Inverkehrbringen von über 1000 Stoffen der in den Einträgen 28, 29, 30 des Anhangs 17 der türkischen Chemikalienverordnung definierten krebserzeugenden, erbgutverändernden und fortpflanzungsgefährdenden Stoffe eingeschränkt werden. Weitere Stoffbeschränkungen gelten dann ab 31.12.2019, 31.12.2021 und 31.12.2022.
Derzeit laufen in der Türkei die Vorbereitungen für die Vor-Registrierung, die bis zum 31.12.2020 erfolgen soll. Die Deadline für die Registrierung selbst ist der 31.12.2023.
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