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Management & Admin Services: REACH

REACH-Gesetzgebung: Support bei der Umsetzung von Verpflichtungen

Mit einem breiten Service-Angebot unterstützt 1cc seine Kunden bei der Umsetzung der REACH-Verordnung. Denn für die verschiedenen Akteure in der Lieferkette, wie Hersteller, Importeure und nachgeschaltete Anwender von Stoffen und Gemischen, ergeben sich unterschiedliche Verpflichtungen aus REACH. Und auch für Hersteller, Importeure und Händler von Erzeugnissen gelten bestimmte Anforderungen gemäß REACH.

 


  • Gemäß Artikel 8 der REACH-Verordnung können Nicht-EU-Hersteller von Stoffen und Gemischen einen Alleinvertreter für ihre Anmeldung benennen. Der  Alleinvertreter übernimmt alle Verpflichtungen der REACH-Verordnung. Dies erfordert Fachkenntnisse und eine enge Zusammenarbeit mit dem Hersteller.

    Bei einer Vertretung nach REACH Artikel 4 schützen wir die Identität des Herstellers in der Kommunikation gegenüber weiteren SIEF Mitgliedern.


  • Bei der REACH Registrierung unterstützen wir Unternehmen bei der Erarbeitung, Erstellung und Einreichung des Registrierungsdossiers. Dies beinhaltet Vorregistrierungen, Notifizierungen und Anfragen bei der ECHA (Europäische Chemikalienagentur). Leistungen zu chemisch-technischen Analysen, Literaturrecherche und Studien erbringen wir in Zusammenarbeit mit Partnerlaboren.
  • Wir unterstützen Unternehmen bei der Vorbereitung und  Durchführung behördlicher Überprüfungen/Audits. Darüber hinaus helfen wir Ihnen bei der Überprüfung Ihrer Lieferanten um sicherzustellen, dass Ihre Produkte und Prozesse alle Compliance-Anforderungen erfüllen. Dies beinhaltet:

    • Entwicklung eines standardisierten Fragebogens
    • Durchführung von (Vor-Ort)-Audits
    • Korrekturmaßnahmen
    • Abschlussbericht