RoHS-Recast: Unterstützung bei der Umsetzung der Verpflichtungen
1cc unterstützt seine Kunden bei der praktischen Umsetzung der neuen, vielfältigen Anforderungen aus der RoHS-Richtlinie. Dies betrifft insbesondere die Verpflichtungen hinsichtlich der CE-Kennzeichnung, die als Nachweis der Konformität mit den Stoffbeschränkungen gemäß Standard EN50581 dient.- Die CE-Kennzeichnung erfolgt in Eigenverantwortung des Herstellers. Hier unterstützen wir in der Beschaffung, Bewertung und Verarbeitung von Informationen für die Liefer- und aus der Beschaffungskette sowie bei der Erstellung der technischen Dokumentation. Darüber hinaus unterstützen wir Unternehmen in der Kommunikation mit nationalen und internationalen Behörden.
- Die RoHS-Richtlinie erlaubt die Beauftragung eines Vertreters für Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten. In dieser Funktion sind wir Ansprechpartner für Behörden: Wir beantworten Anfragen zur Einhaltung der RoHS-Richtlinie und halten die geforderten Unterlagen vor.
- Wir unterstützen Unternehmen bei der Vorbereitung und Durchführung behördlicher Überprüfungen/Audits. Darüber hinaus helfen wir Ihnen bei der Überprüfung Ihrer Lieferanten um sicherzustellen, dass Ihre Produkte und Prozesse alle Compliance-Anforderungen erfüllen. Dies beinhaltet:
- Entwicklung eines standardisierten Fragebogens
- Durchführung von (vor-Ort)-Audits
- Korrekturmaßnahmen
- Abschlussbericht