Ihre Privatsphäre ist uns wichtig! Sie können entscheiden, welche Cookies Sie zulassen möchten. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Sie können die erteilte Einwilligung jederzeit widerrufen.
Dez 2019
On 02, Dez 2019 | In News | By Alisa Maier
Das Technische Reglement der Eurasischen Wirtschaftsunion TR EAWU 041/2017 „Über die Sicherheit von chemischen Erzeugnissen“ wird am 01.06.2021 in Kraft treten. Einige Mitgliedstaaten sind bereits bei seiner Umsetzung einen guten Schritt vorangekommen.
Das russische Industrie- und Handelsministerium (ernannt als zuständige Behörde für die nationale Umsetzung des technischen Reglements in der Russischer Föderation) hat am 11. November den Beginn der Inventarbildung für chemische Substanzen und Gemische bekannt gegeben. Eine entsprechende nationale REACH-Verordnung (Erlass No. 1019/2016) war aufgrund der Version aus der Eurasischen Wirtschaftsunion widerrufen worden.
Hersteller und Importeure können ab sofort die Informationen über chemische Substanzen und Gemische, die entweder bereits im Umlauf sind oder demnächst in der Russischen Föderation auf den Markt gebracht werden, in eine Datenbank übermitteln, die auf der Webseite des Ministeriums zu finden ist. Die gesammelten Informationen werden in die nationalen Teile des Gesamtregisters für chemische Substanzen und Gemische der Eurasischen Wirtschaftsunion übertragen.
Die auf diesem Weg bereits erfassten Chemikalien werden als Altstoffe gelten und nicht mehr einem komplexen Notifizierungsverfahren unterliegen, das sowohl die Untersuchung der Stoffe auf gefährliche Eigenschaften als auch die Erstellung eines Sicherheitsberichtes voraussetzt.
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen per E-Mail unter contact@1cc-consulting.com oder telefonisch unter +49 7031 43938-0 gerne zur Verfügung.