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Jan 2017
Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) hat am 12. Januar 2017 die neue Kandidatenliste veröffentlicht, die um vier Stoffe erweitert wurde. Die Kandidatenliste umfasst jetzt 173 Stoffe.
Die vier neuen Einträge beziehen sich auf:
4,4′-isopropylidenediphenol (Bisphenol-A, BPA) (EG Nr. 201-245-8), wurde aufgrund seiner fortpflanzungsgefährdenden Eigenschaften in der Liste aufgenommen. Bisphenol A wird bei der Herstellung von Polycarbonaten, Epoxidharzen, anderen Stoffen sowie als Epoxidhärter verwendet.
Nonadecafluordecansäure (PFDA) und seine Natrium- und Ammoniumsalze (EG Nr. 206-400-3 (Natrium-Salz), EG Nr. 221-470-5 (Ammonium-Salz)), wurden angesichts ihrer fortpflanzungsgefährdenden, bioakkumulativen und toxischen (PBT) Eigenschaften in der Liste aufgenommen. Die Stoffe werden als Weichmacher, Schmier- und Netzmittel und Korrosionsinhibitor verwendet.
P-(1,1-dimethylpropyl) phenol (EG Nr. 201-280-9), wurde als ebenso besorgniserregend, aufgrund seiner wahrscheinlich schwerwiegende Wirkung auf die Umwelt in der Liste aufgenommen. Dieser Stoff wird bei der Herstellung von Chemikalien und Erzeugnissen aus Plastik eingesetzt.
4-Heptylphenol, verzweigt und linear, wurde als ebenso besorgniserregend, aufgrund seiner wahrscheinlich schwerwiegende Wirkung auf die Umwelt in der Liste aufgenommen. Der Stoff wird bei der Herstellung von Polymeren und Schmiermitteln verwendet.
Weitere Informationen unter: https://echa.europa.eu/-/member-state-committee-issues-four-svhc-agreements-and-two-opinions