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On 02, Mai 2013 | In Abfallbezogene Services | By Petermann
Die aktuelle Fassung der europäischen Richtlinie für Primär-, Sekundär- und Tertiärverpackungen (Richtlinie (EU) 2018/852) sieht zusätzliche Pflichten für alle Erstinverkehrbringer von Verpackungen von der Herstellung bis zur Rücknahme, Entsorgung oder Recycling vor. Ziel ist eine höhere Umweltverträglichkeit durch Vermeidung von Abfällen und einem höheren Anteil von Rezyklaten. Dazu muss beispielsweise Einwegplastik reduziert und gekennzeichnet werden. Für umweltverträglichere Verpackungen gibt es steuerliche Anreize, bezüglich des Anteils an Rezyklaten müssen Vorgaben eingehalten werden, bestimmte Materialien sind verboten.
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