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On 02, Mai 2013 | In Produktbezogene Services | By Petermann
Durch die RoHS (Restriction of Hazardous Substances) Richtlinie sollen Elektro- und Elektronikprodukte keine Gefahrstoffe mehr enthalten. In ihrer letzten Fassung – RoHS 2011/65/EU – fallen unter die Stoffverbote eine Reihe von Metallen und deren Verbindungen (Blei, Quecksilber, Cadmium und Sechswertiges Chrom), Flammenhemmer (Polybromiertes Biphenyl (PBB), Polybromierte Diphenylether (PBDE)), seit Juli 2019 auch die Weichmacher Di(2-ethylhexyl)phthalat (DEHP), Butylbenzylphthalat (BBP), Dibutylphthalat (DBP) und Diisobutylphthalat (DIBP). Alle diese Stoffe dürfen mit bestimmten Ausnahmen in Elektro- und Elektronikgeräten, die in der EU verkauft werden, nicht mehr verwendet werden. Inzwischen gibt es in vielen Industriestaaten weltweit ähnliche Gesetzgebungen.
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