On 02, Mai 2013 | In Produktbezogene Services | By Petermann
Ressourcenschonung und CO2-Emissionen rücken immer mehr in den Mittelpunkt von Produktentwicklung und Konsumverhalten, um Nachhaltigkeit und Kreislaufwirtschaft zu fördern. Bei Elektronik- und IuK-Produkten konzentriert sich die Gesetzgebung inzwischen nicht nur auf die Energieeffizienz. Substanzbeschränkungen, die Verfügbarkeit von Software und Ersatzteilen sowie von Reparatur- und Wartungsinformationen spielen eine immer wichtigere Rolle. Der gesetzliche Rahmen dafür existiert schon lange: mit der Richtlinie 2009/125/EG sowie der Verordnung (EU) 2017/1369 zur Energieverbrauchskennzeichnung. Mit dem Circular Economy Action Plan 2020 hat die EU Kommission unlängst ihre Forderung nach nachhaltigeren Elektronik- und IuK-Geräten bekräftigt. Auch in zahlreichen Ländern außerhalb der EU existieren mittlerweile gesetzliche Ökodesign-Vorgaben, die oft auf Basis der EU-Regeln entwickelt wurden.
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