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On 02, Mai 2013 | In Produktbezogene Services | By Petermann
Die Gesetzgebung zu ‚Konfliktmineralien‘ soll dazu beitragen, den Handel mit Rohstoffen aus Konfliktgebieten – daher der Name ‚Konfliktmineralien‘ – zu reduzieren beziehungsweise zu unterbinden. In erster Linie werden damit Unternehmen, die Produkte mit Zinn, Wolfram, Tantal oder Gold erwerben, dazu verpflichtet, die Herkunft dieser Mineralien nachzuweisen. Im Jahre 2010 hat der US-Kongress den ‘Dodd-Frank Act’ verabschiedet, nach dem in den USA börsennotierte Unternehmen erklären müssen, ob sie Konfliktmineralien in ihren Produkten verwenden. Sie müssen dies mit einer Erklärung offenlegen, ob auf irgendeiner Ebene ihrer Lieferkette Mineralien verarbeitet werden, die aus der Demokratischen Republik Kongo oder einem der Nachbarländer stammen. Außerdem gilt seit Januar 2021 in der EU ein Gesetz – ‘Conflict Minerals Regulation (EU) 2017/821’ –, das zur Klärung verpflichtet, ob Importe in die EU aus einer verlässlichen Quelle und nicht aus Konflikt- oder Hochrisikogebieten kommen.
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