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Aug 2017
Anfang August ist die neue EU-Verordnung 2017/1369 zur Festlegung eines Rahmens für die Energieverbrauchskennzeichnung in Kraft getreten. Sie gilt unmittelbar in allen EU Mitgliedstaaten. Die bisherige EU-Richtlinie 2010/30/EU wird aufgehoben.
Die EU-Verordnung 2017/1369 bringt einige Neuerungen für Lieferanten, Hersteller und Importeure sowie Händler mit sich. Die wichtigsten beziehen sich auf die Neuskalierung des Energieeffzienz-Labels und die Einrichtung einer zentralen Produktdatenbank.
Zukünftig sollen Produkte nur noch mit den Energieeffizienzklassen A bis G gekennzeichnet werden. Die bisher gebräuchlichen Kennzeichnungen A+, A++ und A+++ zur weiteren Differenzierung innerhalb der höchsten Energieeffizienzklasse A entfallen. Neben der Angabe der tatsächlichen Energieeffizienzklasse, in die das Produkt fällt, muss zusätzlich das komplette Spektrum der Klassen angegeben werden. Die Mitgliedstaaten werden die Verbraucherinnen und Verbraucher über die Einführung der neuen Etiketten informieren. Es wird erwartet, dass erste Produkte mit dem neuen Energieeffizenz-Label im Jahr 2020 im Handel zu finden sind.
Die neu einzurichtende Produktdatenbank soll aus einem öffentlich zugänglichen und einem nicht-öffentlichen Teil bestehen. Der öffentliche Teil enthält Daten, die die Lieferanten beispielsweise in Produktdatenblättern und auf dem Etikett angeben müssen. Verbraucher können so Produkte besser vergleichen. Auf den nicht öffentlichen Teil der Produktdatenbank haben nur die Marktüberwachungsbehörden und die EU-Kommission Zugriff. Die zentrale Erfassung von Unterlagen zur Konformitätsbewertung soll eine effizientere Marktüberwachung innerhalb der EU ermöglichen.