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Mai 2017
On 30, Mai 2017 | In Konfliktmineralien, News | By Alisa Maier
Die neue EU-Verordnung zu Konfliktmineralien 2017/821 zur Festlegung von Pflichten in der Lieferkette wurde am 19. Mai 2017 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Importeure von Mineralien aus Konflikt- und Hochrisikogebieten werden zu Sorgfaltspflichten in der Lieferkette verpflichtet. Zu den betroffenen Konfliktmineralien zählen Zinn, Tantal und Wolfram, deren Erze sowie Gold.
Ziel der Verordnung ist es, für Transparenz und Sicherheit hinsichtlich der Lieferpraktiken von Importeuren sowie von Hütten und Raffinerien zu sorgen, die Rohstoffe aus Konflikt- und Hochrisikogebieten beziehen. Die unter die neue Verordnung fallenden Mineralien und Metalle sind mit den zugehörigen Mengenschwellen im Anhang I gelistet. Der Kommission wird die Befugnis übertragen, nach dem 1. Januar 2021 alle drei Jahre delegierte Rechtsakte zur Änderung der aufgeführten Mengenschwellen zu erlassen.
Die Verordnung soll am 9. Juli 2017 in Kraft treten und gilt dann unmittelbar in jedem EU-Mitgliedstaat. Jedoch treten die die Sorgfaltspflichten der Importeure erst ab dem 1. Januar 2021 in Kraft.