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Sep 2019
On 18, Sep 2019 | In News | By Alisa Maier
Die fünf Mitgliedsstaaten der Eurasischen Wirtschaftsunion (EEU) überarbeiten und konkretisieren derzeit ihr Urheberrecht. Das betrifft nicht nur die gesetzlichen Regelungen, sondern auch rein organisatorische Fragen. Dies hat Auswirkungen auf die Urheberrechtsabgaben Systeme. Eine Angleichung der Systeme im Sinne des Bündnisses ist zu erwarten.
Russland und Kasachstan haben bereits Abgaben auf Geräte und Speichermedien gesetzlich vorgesehen. Das russische Abgabensystem ist etabliert, umfassend und seit langem aktiv. Zuletzt wurde der Geltungsbereich überarbeitet. Bedeutend dabei: die Liste abgabepflichtiger Geräte nennt den EEU-Code, der eine ähnliche Funktion erfüllt wie der EORI-Code der Europäischen Union. Kasachstan hat erst vor kurzem mit den Erlassen 445/2019 und 391/291 das inaktive Abgabensystem wiederbelebt. Ab sofort sind Hersteller und Importeure aufgerufen, sich über verbindliche Vereinbarungen mit den Verwertungsgesellschaften zu registrieren. Anschließend müssen sie für die auf den Markt gebrachten Mengen insbesondere MP3/4-tauglicher Geräte zahlen. Weißrussland hat ebenfalls ein vollständiges Abgabensystem etabliert und erst im Juli sein Urheberrechtsgesetz überarbeitet (216-Z/2019). Es sieht unter anderem Verfahrenserleichterungen vor, die auch Verhandlungen zwischen Behörden und Industrie über die Abgabenhöhe für Geräte und Speichermedien unterstützen können.
In den zwei weiteren Mitgliedsstaaten der Union sind Gesetzgebung und praktische Organisation noch nicht so weit: in Armenien und Kirgistan besteht zwar das Recht zur Privatkopie. In Kirgistan sind zudem urheberrechtliche Pauschalabgaben als Ausgleich für die legale Privatkopie vorgesehen. Hier bestehen allerdings noch keine wirksamen Verfahrensregeln für die bestellte Behörde Kyrgyzpatent, die Ansprüche geltend zu machen.
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