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Jul 2019
On 25, Jul 2019 | In News | By Alisa Maier
Konformitätsbewertungssystem veröffentlicht
Nachdem bereits im März 2019 der chinesische RoHS II-Managementkatalog in Kraft getreten war, wurden nun im Mai die lang erwarteten Regeln für ein Konformitätsbewertungssystem von der neuen chinesischen Marktüberwachungsbehörde SAMR (State Administration for Market Regulation) veröffentlicht: “Ankündigung des MIIT zur Herausgabe der Vereinbarung zur Umsetzung des Konformitätsbewertungssystems für die restriktive Verwendung gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten”.
Neue Kennzeichnungsanforderungen
Die von den Herstellern durchzuführende Konformitätsbewertung umfasst zwei Möglichkeiten: die Selbstbewertung bzw. die so genannte Selbstdeklaration oder die freiwillige Zertifizierung durch eine akkreditierte Institution (sogenannte freiwillige Zertifizierung des Staates). Je nach individuellem Ansatz ist eine neue Kennzeichnungspflicht „China Green Product“ erforderlich.
Zusätzlich – und anders als unter EU RoHS II – müssen die technischen Dokumente und die Konformitätsbescheinigung innerhalb von 30 Tagen nach dem Inverkehrbringen der Produkte auf dem chinesischen Markt hochgeladen und in der CNCA-Datenbank veröffentlicht werden.
Wie geht es weiter?
Der RoHS II-Managementkatalog soll ab dem 1. November 2019 zur Anwendung kommen. Das Datum muss jedoch noch von der Welthandelsorganisation (WTO) bestätigt werden.
Darüber hinaus wird die Liste der 6 eingeschränkten Stoffe unter Chinas RoHS II (Pb, Hg, Cd, Cr VI, PBB und PBDE) in Zukunft aktualisiert.
Die 1cc GmbH wird die Änderungen und Anforderungen an Chinas RoHS II verfolgen, um sicherzustellen, dass Sie rechtzeitig informiert sind.