Ihre Privatsphäre ist uns wichtig! Sie können entscheiden, welche Cookies Sie zulassen möchten. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Sie können die erteilte Einwilligung jederzeit widerrufen.
Mai 2017
On 23, Mai 2017 | In News | By Alisa Maier
Das neue Gesetz zur Fortentwicklung der haushaltsnahen Getrennterfassung von wertstoffhaltigen Abfällen wurde am 12. Mai 2017 vom Bundesrat verabschiedet. Das Verpackungsgesetz tritt zum 1. Januar 2019 in Kraft und ersetzt zu diesem Zeitpunkt die aktuell geltende Verpackungsverordnung.
Die wichtigsten Änderungen betreffen unter anderem eine neu eingeführte Registrierungs- und Meldepflicht bei einer einzurichtenden zentralen Stelle. Diese soll den Vollzug des Verpackungsgesetzes stärken und wird zu diesem Zweck als beliehene Stiftung eingerichtet werden.
Die gemeinsame Stelle, an der sich die dualen Systeme beteiligen müssen, bleibt unberührt bestehen und nimmt weiterhin Koordinationsaufgaben zwischen den Systemen wahr, wie beispielsweise Abrechnungen.
Weiter werden zum Beispiel eine Systembeteiligungspflicht für Umverpackungen, die beim Verbraucher anfallen, sowie erhöhte Verwertungsquoten eingeführt.