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Mai 2019
On 16, Mai 2019 | In News | By Alisa Maier
Per Gesamtvertrag zwischen deutschen Industrieverbänden und Verwertungsgesellschaften sind jetzt auch urheberrechtliche Pauschalabgaben für viele Geräte der Unterhaltungselektronik fest vereinbart. Damit haben Hersteller, Importeure und Händler nach jahrelangen Verhandlungen Klarheit über Pflichten und Abgabehöhen. Sie müssen Abgaben bis zu 12,00 Euro pro Produkt in Finanzplanung, administrativen Prozessen und Preisgestaltung berücksichtigen.
Um das legale Kopieren von urheberrechtlich geschützten Inhalten wie Musik, Film, Foto oder Text für den privaten Gebrauch abzugelten, waren in Deutschland bisher vor allem Kopierer, Drucker und IT-Produkte abgabepflichtig. Mit dem neuen Vertragsabschluss kommt jetzt ein breites Spektrum der Unterhaltungselektronik hinzu. Dazu zählen DVD-Rekorder, MP3-Player sowie TV-Geräte und Set-Top Boxen mit Festspeicher oder Aufzeichnung über USB-Schnittstelle.
Die erzielte Vereinbarung gilt rückwirkend bis zum 1. Januar 2008. Unternehmen, die von gesetzlichen Regelungen betroffen sind, können dem Gesamtvertrag für den zurückliegenden Zeitraum bis zum 31. Mai 2019 beitreten.
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