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News

05

Aug 2015

1cc unterstützt Handel bei Altgeräte-Rücknahme

On 05, Aug 2015 | In News | By Alisa Maier

ESchrottSammlung3_quadrDas neue ElektroG2 wird voraussichtlich im Herbst dieses Jahres in Kraft treten, nachdem es Anfang Juli 2015 den Deutschen Bundesrat ohne Änderung passiert hat. Neben verschiedenen Neuerungen legt es Händlern einschließlich dem Online-Handel neue Pflichten in Deutschland auf: Unter anderem dürfen Verbraucher ihre Elektro(nik-)Altgeräte kostenfrei an den Händler zurückgeben, der ihre umweltgerechte Entsorgung gewährleisten muss.

Unsere Kunden profitieren von einer umfassenden Beratung, z.B. zu Anzeige- und Informationspflichten, sowie von unseren administrativen Servicepaketen. Zusammen mit unserem Schwesterunternehmen TechProtect bieten wir betroffenen Händlern leicht umsetzbare Sammellösungen sowohl für 0:1-Rücknahmen (d.h. ohne dass gleichzeitig ein Neukauf getätigt wird) als auch für 1:1-Rücknahmen (ein vergleichbares Gerät wird erworben).

Interesse? Dann wenden Sie sich bitte an: info@1cc-consulting.com