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Apr 2016
On 20, Apr 2016 | In News | By Alisa Maier
Im Rahmen des sogenannten „New Approach“ des europäischen Binnenmarkts hat die Europäische Kommission eine Reihe von CE-Richtlinien neu gefasst. Ziel ist es, die Anforderungen für die Wirtschaftsakteure zu vereinheitlichen und die Systematik der Richtlinien anzupassen.
Das neue Konzept sieht so beispielsweise unterschiedliche Verpflichtungen jeweils für die Hersteller, die Importeure und die Vertreiber von entsprechenden Produkten vor, fordert eine Risikoanalyse , harmonisiert Kennzeichnungsverpflichtungen und regelt das Verhalten bei Feststellen oder Verdacht auf Nicht-Konformität der Produkte.
Am 20. April sollen nun, sofern die Mitgliedsstaaten dies pünktlich umgesetzt haben, die Anforderungen der Neufassungen einiger CE Richtlinien in Kraft treten, so bspw. im Bereich Elektromagnetische Verträglichkeit (2014/30/EU) und Niederspannung (2014/35/EU). Bereits 2011 wurde die Richtlinie 2011/65/EU über die Beschränkung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (RoHS) veröffentlicht, die als erste im Rahmen des neuen Konzepts z.B. strengere Kennzeichnungs- und Sprachanforderungen stellt.
Geltendes Recht für die Wirtschaftsakteure sind stets die nationalen Umsetzungen in den Mitgliedsstaaten. Unternehmen müssen prüfen, welche Richtlinien bzw. deren Umsetzungen für ihre Produkte einschlägig sind und welche Vorgaben erfüllt werden müssen. Erst dann darf die EU-Konformitätserklärung ausgestellt und die CE-Kennzeichnung angebracht werden.