RoHS-Recast: Analyse und Beratung zu den gesetzlichen Verpflichtungen
Die neue RoHS-Richtlinie 2011/65/EU verlangt über die Einhaltung von Stoffverboten hinaus auch die Verpflichtung zur Dokumentation und Kommunikation sowie eine CE-Kennzeichnung für die betroffenen Geräte. 1cc berät Unternehmen bei der Umsetzung dieser vielfältigen Verpflichtungen und unterstützt sie dabei, RoHS-konforme Geräte in Verkehr zu bringen.- Mittels eines Impact-Assessments klären wir für unsere Kunden, welche konkreten rechtlichen Verpflichtungen nach der RoHS-Richtlinie bzw. den nationalen Gesetzgebungen in den einzelnen EU-Mitgliedsstaaten gelten. Insbesondere werden Fristen, Informationsanforderungen sowie Möglichkeiten zur Inanspruchnahme von Ausnahmeregelungen evaluiert. Mittels einer Gap-Analyse stellen wir fest, ob Ihre Compliance-Struktur Lücken aufweist und Handlungsempfehlungen, welche Schritte zur Einhaltung und Umsetzung der Verpflichtungen notwendig sind.
- Wir bieten vor-Ort-Workshops und Schulungen zu Grundlagen, Verpflichtungen und Umsetzung der RoHS-Richtlinie. Umfang und Inhalt der Schulungen werden mit dem Kunden abgesprochen und an Teilnehmerzahl, Vorwissen und den individuellen Kundenbedarf angepasst.
- Um alle Verpflichtungen aus der RoHS-Richtlinie einzuhalten, sind Hersteller, Importeure und Händler auf Informationen ihrer Lieferanten und weiterer Partnern angewiesen. Die Komplexität der Information erlaubt jedoch keine Überprüfung im Detail. Dennoch müssen die gelieferten Zahlen und Fakten in Bezug auf Vollständigkeit und Konsistenz überprüft werden. In diesem Zusammenhang bietet 1cc eine Plausibilitätsprüfung.