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On 02, Mai 2013 | In Abfallbezogene Services | By Petermann
Seit dem Jahr 2005 sind Hersteller und Vertreiber von elektrischen und elektronischen Geräten in der EU für die Sammlung und Entsorgung der Altgeräte (WEEE) verantwortlich. Damit sind Registrierungs-, Melde-, Informations- und Kennzeichnungspflichten verbunden. Gesetzliche Grundlage ist die EU WEEE Richtlinie 2012/19/EU, mit der die erstmals 2004 verabschiedete Richtlinie novelliert wurde.
Inzwischen haben viele Staaten außerhalb der EU ähnliche Gesetze zur Sammlung und Entsorgung von elektrischen und elektronischen Altgeräten in Kraft gesetzt, so dass nahezu weltweit mehr oder weniger ähnliche Pflichten wie in der EU gelten.
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