Wenn Sie keine Gebrauchtwaren oder wiederaufbereiten Produkte verkaufen, die Bilder, Texte oder Musik wiedergeben, speichern oder kopieren können, entstehen keine Verpflichtungen.
Sie sind auch dann von Urheberrechtsabgaben betroffen, wenn Sie gebrauchte oder erneuerte (refurbished) Produkte in Verkehr bringen. Das gilt auch für eigene (Marken-) Produkte, die repariert, wiederaufbereitet oder recycelt werden, wenn sie gewerblich wieder in die Lieferkette gelangen. Entscheidend ist, ob es sich um Produkte handelt, mit denen man Bilder, Texte, Dokumente, Musik oder Videos abspielen, speichern oder kopieren kann.