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On 11, März 2025 | In | By patrick.horzic@techprotect.de

POPs-Verordnung POP-Verordnung icon

Umgang mit persistenten organischen Schadstoffen

Die EU-POPs-Verordnung zielt darauf ab, die menschliche Gesundheit und die Umwelt zu schützen, indem sie die Herstellung, Verwendung und Entsorgung von persistenten organischen Schadstoffen (POPs) einschränkt und eliminiert. POPs sind gefährliche Chemikalien, die lange in der Umwelt verbleiben, sich in lebenden Organismen anreichern und schädliche Auswirkungen auf Ökosysteme und die menschliche Gesundheit haben können. Diese Stoffe sind weltweit verboten, und ihr Vorkommen in Produkten hat schwerwiegende Konsequenzen. Die Verordnung gilt für verschiedene Branchen wie die Landwirtschaft, die Elektronik und die Fertigung und betrifft zahlreiche Unternehmen innerhalb der EU. Durch die Durchsetzung strenger Kontrollmaßnahmen strebt die POPs-Verordnung an, die Umwelt- und Gesundheitsrisiken, die von diesen Stoffen ausgehen, zu reduzieren und letztendlich zu beseitigen.

In Zusammenarbeit mit unserem vertrauenswürdigen Partner ChemLogis bieten wir folgende Dienstleistungen an:

POP-Verordnung
  • Identifikation des Produktspektrums eines Unternehmens und des Produktkonformitätsprozesses, einschließlich einer Prüfung Ihrer internen Sorgfaltspflichtprozesse
  • Übersetzung der durch die Verordnung festgelegten Anforderungen auf das kundenspezifische Produktportfolio
  • Lückenanalyse, einschließlich Bewertung der tatsächlichen Analyse auf Kundenseite
  • Einrichtung eines Verfahrens für den unternehmensinternen Sorgfaltspflichtprozess und das Risikomanagement Ihrer Lieferanten, Materialien, Komponenten und Systeme
  • Unterstützung bei der Lieferkettenkommunikation, einschließlich Datenerhebung im Auftrag des Kunden
  • Durchführung qualitativer chemischer Analysen und Screening auf persistente organische Schadstoffe
  • Beratung auf Anfrage
  • Monitoring der Gesetzgebung

Sind Sie bereit, als Hersteller Ihre Anforderungen zu erfüllen?

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POP-Verordnung