Wenn Hersteller Verantwortung für die Umwelt übernehmen
Die Erweiterte Herstellerverantwortung (EPR = Extended Producer Responsibility) ist ein umweltpolitisches Instrument, um Hersteller für den gesamten Lebenszyklus ihrer Produkte verantwortlich zu machen. Die erweiterte Herstellerverantwortung wurde erstmals in den 1990er Jahren eingeführt. In Deutschland fallen darunter Elektro- und Elektronikgeräte , Batterien und Verpackungen. Die gesetzlichen Grundlagen dafür enthalten das ElektroG, das BattG sowie das VerpackG. Sie setzen jeweils die entsprechenden europäischen Richtlinien zu WEEE, Batterien und Verpackungen um. Darüber hinaus ist das Prinzip der Produktverantwortung im Kreislaufwirtschaftsgesetz verankert.
Die Komplexität, die sich aus den unterschiedlichen nationalen Umsetzungen der EU-Richtlinien zu WEEE, Batterien und Verpackungen ergibt, stellt für die Unternehmen eine Herausforderung dar, da sie die verschiedenen Gesetzgebungen der EU-Länder kennen und einhalten müssen, wenn sie ihre Produkte EU-weit auf den Markt bringen.
Seit dem vergangenen Jahr 2022 unterliegen unter anderem in Frankreich auch Textilien und Möbel für Privatverbraucher der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR). Den gesetzlichen Rahmen dafür hat das sogenannte „Loi AGEC“ (Kreislaufwirtschaftsgesetz) vom 10. Februar 2020 geschaffen. Die EU plant die Einführung der erweiterten Herstellerverantwortung für Textilien ab 2025.
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