On 17, Jan 2019 | In News, REACH | By Alisa Maier
Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) hat die neue REACH-Kandidatenliste am 15. Januar 2019 veröffentlicht: Sechs sehr besorgniserregende Stoffe (Substances of Very High Concern, SVHC) kamen neu auf die Liste. Die Kandidatenliste der Stoffe, die für eine Zulassung in Frage kommen, enthält nun 197 Substanzen.
Link zur ECHA Website:
https://echa.europa.eu/-/six-new-substances-added-to-the-candidate-list
On 22, Nov 2018 | In News, REACH | By Alisa Maier
Die neue Chemikalienverordnung KKDIK, das so genannte türkische REACH, wurde am 23. Juni 2017 offiziell veröffentlicht und trat genau sechs Monate später am 23. Dezember in Kraft.
Ab dem 31.12.2018 gelten nun Beschränkungen für 20 Stoffe und Stoffgruppen, die einige Branchen betreffen. Darüber hinaus sollen ab dem 31.12.2018 die Verwendung und das Inverkehrbringen von über 1000 Stoffen der in den Einträgen 28, 29, 30 des Anhangs 17 der türkischen Chemikalienverordnung definierten krebserzeugenden, erbgutverändernden und fortpflanzungsgefährdenden Stoffe eingeschränkt werden. Weitere Stoffbeschränkungen gelten dann ab 31.12.2019, 31.12.2021 und 31.12.2022.
Derzeit laufen in der Türkei die Vorbereitungen für die Vor-Registrierung, die bis zum 31.12.2020 erfolgen soll. Die Deadline für die Registrierung selbst ist der 31.12.2023.
On 05, Sep 2018 | In News, REACH | By Alisa Maier
Die letzte Frist für die Registrierung von Stoffen unter REACH am 31. Mai 2018 betraf lediglich die Registrierung eines bestimmten Mengenbereichs. Andere Verpflichtungen im Rahmen von REACH bleiben jedoch unverändert.
Dazu gehören beispielsweise die Zulassung von Stoffen sowie Informationsanforderungen in der Lieferkette. Die REACH-Kandidatenliste muss in dieser Hinsicht überwacht werden. Auch neue Stoffbeschränkungen müssen berücksichtigt werden.
Bei der Registrierung gibt es auch Aufgaben, die alle bestehenden Registrierungsdossiers betreffen, da sie gepflegt und auf dem neuesten Stand gehalten werden sollen. Außerdem sollten sich die Registranten nach Einreichung der Registrierungsdossiers Zeit nehmen, um die Zusammenarbeit mit den Co-Registranten abzuschließen und z.B. eine Kostenprüfung des Letter of Access (LoA) einzuleiten oder die Bedingungen für den Datenaustausch in der Zukunft zu diskutieren.
Schließlich wurden die Registrierungsfristen für bereits auf dem Markt befindliche Stoffe festgelegt. Die chemische Industrie ist allerdings ein sehr dynamischer Bereich, in dem laufend neue Stoffe entwickelt werden können und auch registriert werden müssen.
Für weitere Informationen zu REACH kontaktieren Sie uns bitte:
info@1cc-consulting.com
On 02, Jul 2018 | In News, REACH | By Alisa Maier
Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) hat die neue REACH-Kandidatenliste am 27. Juni 2018 veröffentlicht: Zehn sehr besorgniserregende Stoffe (Substances of Very High Concern, SVHC) kamen neu auf die Liste. Die Kandidatenliste der Stoffe, die für eine Zulassung in Frage kommen, enthält nun 191 Substanzen.
Link zur ECHA Website:
www.echa.europa.eu/-/ten-new-substances-added-to-the-candidate-list
On 27, Mrz 2018 | In News, REACH | By Alisa Maier
ECHA’s Forum for Exchange of Information on Enforcement recently published its “Strategies and minimum criteria for enforcement of chemical regulations”. The Forum is a network of authorities responsible for the enforcement of the REACH, CLP and PIC regulations in the EU, Norway, Iceland and Liechtenstein.
Amongst other elements, the document features a ranking list of prioritization of controls based on REACH (and CLP) duties provided by the Member States. With respect to the priorities in the area of REACH, the ranking list encompasses the following actions to be taken by companies:
1. Information in the supply chain
2. Restrictions on the use of hazardous substances
3. Registration of all substances and those in mixtures
4. Relevant information for imported goods
5. Authorization for certain use of hazardous substances
6. Obligation to communicate information on critical substances in articles
7. Registration and notification of critical substances in articles
It is worth noting that non-compliance in the product-/chemical area can lead to considerable fines and/or penalties.
According to this list, Art. 33 of the REACH Regulation is ranked 6th in the list of enforcement priorities. Essential legal requirements related to supply chain transparency (and regarding Art. 33 specifically) can be found in the annex of the document.
1cc offers support and assistance with regard to your obligations within the REACH legislation and can provide help with communication tasks.
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On 18, Jan 2018 | In News, REACH | By Alisa Maier
Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) hat die neue REACH-Kandidatenliste am 15. Januar 2018 veröffentlicht. Sieben sehr besorgniserregende Stoffe (Substances of Very High Concern, SVHC) kamen neu auf die Liste. Für Bisphenol-A wurde der bereits vorhandene Eintrag erweitert. Die Kandidatenliste der Stoffe, die für eine Zulassung in Frage kommen, enthält nun 181 Substanzen.
Link zur ECHA Website:
https://echa.europa.eu/de/candidate-list-table
On 13, Jul 2017 | In News, REACH | By Alisa Maier
Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) hat die chemische Substanz Perfluorhexansulfonsäure (PFHxS) in die Liste der besonders besorgniserregenden Stoffe (SVHC) aufgenommen. Die Einträge für Bisphenol A und vier Phthalate wurden erweitert, um ihre endokrinen Eigenschaften einzuschließen. Die Kandidatenliste wurde am 10. Juli 2017 von der ECHA veröffentlicht und enthält nun 174 Stoffe.
Perfluorhexansulfonsäure (PFHxS) ist eine sehr persistente und sehr bioakkumulierbare Substanz. Sie gehört zur Gruppe der per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS). PFHxS kann verwendet werden als Weichmacher, Schmiermittel, Tensid, Netzmittel, Korrosionsinhibitor und in Brandschutzräumen. Mehr Informationen unter
https://echa.europa.eu/-/one-new-substance-added-to-the-candidate-list
Tags | ECHA, Neue Kandidatenliste
On 24, Jan 2017 | In News, REACH | By Alisa Maier
Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) hat am 12. Januar 2017 die neue Kandidatenliste veröffentlicht, die um vier Stoffe erweitert wurde. Die Kandidatenliste umfasst jetzt 173 Stoffe.
Die vier neuen Einträge beziehen sich auf:
4,4′-isopropylidenediphenol (Bisphenol-A, BPA) (EG Nr. 201-245-8), wurde aufgrund seiner fortpflanzungsgefährdenden Eigenschaften in der Liste aufgenommen. Bisphenol A wird bei der Herstellung von Polycarbonaten, Epoxidharzen, anderen Stoffen sowie als Epoxidhärter verwendet.
Nonadecafluordecansäure (PFDA) und seine Natrium- und Ammoniumsalze (EG Nr. 206-400-3 (Natrium-Salz), EG Nr. 221-470-5 (Ammonium-Salz)), wurden angesichts ihrer fortpflanzungsgefährdenden, bioakkumulativen und toxischen (PBT) Eigenschaften in der Liste aufgenommen. Die Stoffe werden als Weichmacher, Schmier- und Netzmittel und Korrosionsinhibitor verwendet.
P-(1,1-dimethylpropyl) phenol (EG Nr. 201-280-9), wurde als ebenso besorgniserregend, aufgrund seiner wahrscheinlich schwerwiegende Wirkung auf die Umwelt in der Liste aufgenommen. Dieser Stoff wird bei der Herstellung von Chemikalien und Erzeugnissen aus Plastik eingesetzt.
4-Heptylphenol, verzweigt und linear, wurde als ebenso besorgniserregend, aufgrund seiner wahrscheinlich schwerwiegende Wirkung auf die Umwelt in der Liste aufgenommen. Der Stoff wird bei der Herstellung von Polymeren und Schmiermitteln verwendet.
Weitere Informationen unter:
https://echa.europa.eu/-/member-state-committee-issues-four-svhc-agreements-and-two-opinions
On 02, Jan 2017 | In News, REACH | By Alisa Maier
Der Ausschuss der Mitgliedstaaten der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) hat am 19. Dezember 2016 vier weitere Stoffe als besonders besorgniserregend identifiziert:
4,4′-Isopropylidenediphenol (Bisphenol A) (EG Nr. 201-245-8), identifiziert aufgrund seiner fortpflanzungsgefährdenden Eigenschaften. Bisphenol A wird bei der Herstellung von anderen Stoffen, Epoxidharzen, Beschichtungen, Thermopapier und als Antioxidans für die Verarbeitung von PVC verwendet.
Nonadecafluordecansäure (PFDA) und ihre Natrium- und Ammoniumsalze (EG Nr. 206-400-3), identifiziert aufgrund ihrer fortpflanzungsgefährdenden, bioakkumulativen und toxischen (PBT) Eigenschaften. PDFA wird als Weichmacher, Schmiermittel, Prozesshilfsmittel und Korrosionsschutzmittel verwendet.
4-Heptylphenol, verzweigt und linear (4-HPbl), identifiziert aufgrund seiner endokrinen Wirkung auf die Umwelt. Die aus dem 4-Heptylphenol gewonnenen Polymere werden in Schmiermitteln für Fahrzeuge und Maschinen eingesetzt.
4-tert-Pentylphenol (PTAP) (EG Nr. 201-280-9), identifiziert aufgrund seiner endokrinen Wirkung auf die Umwelt. PTAP wird als Zwischenprodukt bei der Herstellung von Parfums und Duftstoffen und bei der industriellen Rezeptur von Klebstoffen, Beschichtungen, Druckfarben und Farben verwendet.
ECHA wird die vier neuen Stoffe im Januar 2017 in der Kandidatenliste aufnehmen, die dann 173 Kandidatenstoffe enthält.
Weitere Informationen unter:
https://echa.europa.eu/-/member-state-committee-issues-four-svhc-agreements-and-two-opinions
On 18, Dez 2015 | In News, REACH | By Alisa Maier
Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) hat am 17. Dezember fünf neue Stoffe in die REACH Kandidatenliste aufgenommen. Die Kandidatenliste umfasst jetzt 168 Stoffe.
Die 5 neuen Einträge beziehen sich auf:
Nitrobenzol (EG Nr. 202-716-0), wurde aufgrund seiner fortpflanzungsgefährdenden Eigenschaften in der Liste aufgenommen. Der Stoff kommt zu Anwendung bei der Herstellung von anderen Stoffen, z.B. als Zwischenprodukt für die weitere chemische Verarbeitung.
2,4-Di-tert-butyl-6-(5-chlorbenzotriazol-2-yl)phenol (UV-327) (EG Nr. 223-383-8) und 2-(2H-Benzotriazol-2-yl)-4-(tert-butyl)-6-(sec-butyl)phenol (UV-350) (EG Nr. 253-037-1).Die Stoffe wurden angesichts ihrer sehr persistenten und sehr bioakkumulierbaren Eigenschaften in die Kandidatenliste aufgenommen. Beide Stoffe werden als Lichtschutzmittel in Beschichtungen, Kunststoffen, Gummimaterialien oder Kosmetik benutzt.
1,3-Propansulton (EG Nr. 214-317-9) wurde aufgrund seiner krebserzeugenden Eigenschaften in die Liste aufgenommen. Dieser SVHC Stoff wird als Elektrolyt-Flüssigkeit in Lithium-Ionen Batterien verwendet.
Perfluornonansäure (PFNA) und seine Natrium- und Ammoniumsalze (EG Nr. 206-801-3) wurden aufgrund ihrer fortpflanzungsgefährdenden, persistenten, bioakkumulierbaren und toxischen Eigenschaften in die Liste aufgenommen. Dieser Stoff kommt zum Einsatz als Prozesshilfsstoff bei der Herstellung von Fluorpolymeren, Schmiermittel in Ölen, Netzmittel für Feuerlöschschaum, Reinigungsmittel, Antifouling in Textilien, Oberflächenagenz in Poliermitteln, Abdichtungsmittel oder wird in Flüssigkristalldisplay-Paneelen benutzt.
Weitere Informationen unter:
http://echa.europa.eu/view-article/-/journal_content/title/five-new-substances-of-very-high-concern-added-to-the-candidate-list