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Okt 2018
On 31, Okt 2018 | In Konfliktmineralien, News | By Alisa Maier
Die EU-Kommission hat am 17. August 2018 Leitlinien zur Identifizierung von konfliktbelasteten und risikoreichen Bereichen und anderen Risiken der Lieferkette im Hinblick auf die EU-Konfliktmineralienverordnung 2017/821 veröffentlicht.
Die Leitlinien sind zwar nicht rechtsverbindlich, sollen aber die EU-Importeure bei der Durchführung ihrer Sorgfaltspflicht in der Lieferkette unterstützen.
Das übergeordnete Ziel der EU-Verordnung für Konfliktmineralien, die auf den in den OECD-Leitlinien dargelegten Grundsätzen basiert, besteht darin, die Entwicklung sicherer, transparenter und nachprüfbarer Lieferketten für Mineralien zu ermöglichen. Falls Mineralien und Metalle aus konfliktbehafteten und besonders gefährdeten Gebieten in die EU eingeführt werden, soll dies zumindest nicht zu bewaffneten Konflikten und damit verbundenen Menschenrechtsverletzungen beitragen.
Apr 2018
On 18, Apr 2018 | In Konfliktmineralien, News | By Alisa Maier
Viele börsennotierte Unternehmen in den USA unterliegen derzeit den Offenlegungspflichten nach dem Dodd-Frank Wall Street Reform and Consumer Protection Act. Die Offenlegungsanforderungen beziehen sich auf die Verwendung von Konfliktmineralien mit Ursprung in der Demokratischen Republik Kongo oder einem angrenzenden Land.
Ein neuer Regelungsantrag fordert nun die Aufhebung dieser Verpflichtungen: Laut Gesetzesentwurf H. R. 4248 sollte Abschnitt 1502 des Dodd-Frank Wall Street Reform and Consumer Protection Act vollständig gelöscht werden. Der entsprechende Gesetzesvorschlag wurde im November 2017 an den Ausschuss für Finanzdienstleistungen übergeben, der dem Repräsentantenhaus im Februar 2018 seinen Bericht vorlegte. Eine endgültige Entscheidung oder Gesetzgebung steht noch aus.
Mai 2017
On 30, Mai 2017 | In Konfliktmineralien, News | By Alisa Maier
Die neue EU-Verordnung zu Konfliktmineralien 2017/821 zur Festlegung von Pflichten in der Lieferkette wurde am 19. Mai 2017 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Importeure von Mineralien aus Konflikt- und Hochrisikogebieten werden zu Sorgfaltspflichten in der Lieferkette verpflichtet. Zu den betroffenen Konfliktmineralien zählen Zinn, Tantal und Wolfram, deren Erze sowie Gold.
Ziel der Verordnung ist es, für Transparenz und Sicherheit hinsichtlich der Lieferpraktiken von Importeuren sowie von Hütten und Raffinerien zu sorgen, die Rohstoffe aus Konflikt- und Hochrisikogebieten beziehen. Die unter die neue Verordnung fallenden Mineralien und Metalle sind mit den zugehörigen Mengenschwellen im Anhang I gelistet. Der Kommission wird die Befugnis übertragen, nach dem 1. Januar 2021 alle drei Jahre delegierte Rechtsakte zur Änderung der aufgeführten Mengenschwellen zu erlassen.
Die Verordnung soll am 9. Juli 2017 in Kraft treten und gilt dann unmittelbar in jedem EU-Mitgliedstaat. Jedoch treten die die Sorgfaltspflichten der Importeure erst ab dem 1. Januar 2021 in Kraft.
Mrz 2017
On 20, Mrz 2017 | In Konfliktmineralien, News | By Alisa Maier
Das EU-Parlament hat am 16. März 2017 einen Verordnungsentwurf gebilligt, der Importeure von Mineralien aus Konflikt- und Hochrisikogebieten zu Sorgfaltspflichten in der Lieferkette verpflichtet.
Zu den betroffenen Konfliktmineralien zählen Zinn, Wolfram, Tantal und Gold, die bei der Herstellung einer Vielzahl von High-Tech-Geräten verwendet werden.
Ihre verbindlichen Sorgfaltspflichten sollen Importeure im Einklang mit den entsprechenden OECD-Leitlinien erfüllen. Doch auch große Unternehmen ab 500 Mitarbeitern werden aufgefordert, ihre Beschaffungspraxis offenzulegen. Sie können sich dann in ein EU-Register aufnehmen lassen.
Sobald der Gesetzesentwurf auch vom EU-Rat angenommen wurde, wird die finale Verordnung offiziell im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Die neuen Sorgfaltspflichten sollen ab 21. Januar 2021 gelten.