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Alisa Maier, Autor auf

26

Jun 2020

ECHA veröffentlicht aktualisierte Kandidatenliste

On 26, Jun 2020 | In News | By Alisa Maier

Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) hat die neue REACH-Kandidatenliste am 25. Juni 2020 veröffentlicht: Vier sehr besorgniserregende Stoffe (Substances of Very High Concern, SVHC) kamen neu auf die Liste. Die Kandidatenliste der Stoffe, die für eine Zulassung in Frage kommen, enthält nun 209 Substanzen.

Unter den neu hinzugefügten Substanzen finden sich drei Industriechemikalien sowie ein endokrinschädigender Stoff, der in Konsumgütern wie z.B. Kosmetika verwendet wird.  

Link zur ECHA Website: https://echa.europa.eu/de/-/candidate-list-update-four-new-hazardous-chemicals-to-be-phased-out

04

Jun 2020

Deutschland – Neues Herstellerregister für Batterien

On 04, Jun 2020 | In News | By Alisa Maier

Zum 1. Januar 2021 soll die Novelle des Batteriegesetzes (BattG) in Kraft treten.

Eine maßgebliche Veränderung für Batteriehersteller stellt in diesem Zusammenhang die Verlegung des Herstellerregisters dar. Gemäß der aktuellen Gesetzgebung wird das Herstellerregister (BattG-Melderegister) derzeit beim Umweltbundesamt geführt.

Mit in Kraft treten des neuen Batteriegesetzes wird die stiftung ear, welche bereits das Register für Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten führt, vom Umweltbundesamt mit dieser Aufgabe beliehen. Batteriehersteller, die zum oder nach dem Jahresbeginn 2021 in den deutschen Markt eintreten, müssen zum 1. Januar 2021 bei der stiftung ear für Batterien registriert sein. Gleiches gilt für Batteriehersteller, deren Daten beim Umweltbundesamt nicht mehr auf dem aktuellen Stand sind.

Hersteller, deren Marktteilnahme bereits ordnungsmäßig beim Umweltbundesamt angezeigt ist, müssen erst zum 1. Januar 2022 bei der stiftung ear registriert sein. Die Beteiligung an einem Rücknahmesystem ist von der Verpflichtung zur Registrierung bei dem neuen Herstellerregister nicht betroffen.

Wir unterstützen Sie gerne bei der Umsetzung ihrer Herstellerverpflichtungen für Batterien.
Sie erreichen uns unter: contact@1cc-compliance.com

26

Mai 2020

Erhöhung der Geräteabgaben als direkte Unterstützung der Urheber gefordert

On 26, Mai 2020 | In News | By Alisa Maier

Eine Erhöhung der Urheberrechtsabgaben wird derzeit mit gleichlautenden Argumenten in vielen Ländern gefordert: Vor zusätzlicher staatlicher Unterstützung solle der krisengeplagte Kulturbereich erst einmal die ohnehin vorgesehenen Vergütungen erhalten. Zum Beispiel durch die Geräte- oder Urheberrechtsabgaben, mit denen Autoren und Interpreten für das legale, private Kopieren von Bildern, Musik und Texten entschädigt werden. Bisher sind die Einnahmen in den bestehenden Abgabesystemen allerdings vielerorts zu gering. Denn die Abgaben sind zu niedrig, sie werden für Produkte erhoben, die auf dem Markt kaum noch eine Rolle spielen, und es mangelt am Vollzug.

Fast alle Europäischen Länder arbeiten an der Überwindung dieses Zustands: In Italien soll das Ministerialdekret vom Februar 2020 das Abgabensystem neu ordnen. Dabei sieht das umstrittene Dekret nicht nur Tariferhöhungen vor, sondern vor allem auch eine Umverteilung der Abgabenlast auf die Geräte und Speichermedien im vorhandenen Geltungsbereich. Demgegenüber möchten die Rechteinhaber in Frankreich Lücken im Geltungsbereich mit neuen Abgaben auf interne Festplatten schließen – womit PCs abgabepflichtig würden. Ihre Polnischen Kollegen erneuern im April die seit langem bestehenden Forderungen nach Abgaben auf Laptops, Fernseher und Smartphones. Sogar die gesetzlich vorgesehene Obergrenze von drei Prozent Abgabe auf den Preis der Produkte scheint im Moment nicht mehr unantastbar. Das Kultusministerium befürwortet den Vorschlag, den Spielraum für Abgaben auf sechs Prozent zu erhöhen. In Dänemark und Estland wird auch auf dem Rechtsweg beziehungsweise mit einer Beschwerde an die Europäische Kommission versucht, die Abgabensysteme auf einen neuen Stand zu bringen, also mehr Produkte abgabepflichtig zu machen. In beiden Ländern sind aktuell nur wenige Produkte abgabepflichtig, dementsprechend sind die Einnahmen gering.

In der Ukraine schließlich warteten die Rechtevertreter nicht die Ergebnisse weiterer Verhandlungen ab: Mit neuen Tarifen wurde das Abgabensystem des Landes seit Freitag, dem 15. Mai 2020, grundlegend erneuert.

Für weitere Informationen: copyright@1cc-consulting.com

20

Mai 2020

Schweden – Im Ausland ansässige Hersteller von Elektro(nik)-Geräten müssen zukünftig Chemikalien-Steuer zahlen

On 20, Mai 2020 | In News | By Alisa Maier

In Schweden sind Hersteller von Elektro(nik)-Geräten verpflichtet, eine Chemikaliensteuer zu entrichten, wenn ihre Produkte bestimmte Substanzen enthalten, die häufig in Flammschutzmitteln verwendet werden.

Die Intention dieser Steuer ist die Reduktion dieser Chemikalien in der Umwelt und soll Anreiz für die Hersteller sein, diese zu ersetzen.

Von 2017 an waren ausschließlich in Schweden ansässige Hersteller und Importeure entsprechender Elektro(nik)-Geräte betroffen. Die schwedische Regierung möchte, dass auch Hersteller mit Firmensitz außerhalb Schwedens zur Zahlung der Chemikaliensteuer verpflichtet sind. Ein entsprechendes Gesetz soll voraussichtlich im Oktober 2020 in Kraft treten.

Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie weitere Informationen wünschen: contact@1cc-consulting.com

08

Mai 2020

Einführung einer erweiterten Herstellerverantwortung für Verpackungen in Dänemark ab 2025

On 08, Mai 2020 | In News | By Alisa Maier

Als eines der wenigen Länder in der EU hat Dänemark bislang keine erweiterte Herstellerverantwortung für Verpackungen vorgesehen. Die Sammlung und der Umgang mit Haushaltsverpackungen ist bislang über die Kommunen geregelt. Gewerblicher Verpackungsabfall ist von den Gewerbetreibenden über Abfallunternehmen zu entsorgen. 

Nach der Änderung der Verpackungsrichtlinie 94/62/EG im Rahmen des EU Waste Packages 2018 durch die Richtlinie 2018/852/EU sieht sich Dänemark veranlasst, die erweiterte Herstellerverantwortung auch für Verpackungen einzuführen. Hierzu wurde nunmehr ein Gesetzesentwurf zur Änderung des Umweltgesetzes vorgelegt. Dieser Gesetzesentwurf sieht im Wesentlichen die Ermächtigungen des Umweltministers vor, entsprechende Ausführungsverordnungen zu erlassen.

Folgenden Akteure sollen in die erweiterte Herstellerverantwortung in Dänemark einbezogen werden:

• Produkthersteller, die ihr verpacktes Produkt entweder in Dänemark herstellen, verpacken und vermarkten oder nur verpacken und vermarkten.

• Importeure

• Fernverkäufer

Im Detail sind u.a. folgende Regelungen vorgesehen:

  • Die Akteure sollen auf eigene Kosten für die Rücknahme und die getrennte Behandlung von Haushaltsverpackungen und gewerblichen Verpackungen sorgen (=Prinzip der erweiterten Herstellerverantwortung).
  • Die Einräumung von Befreiungs- oder Mengenschwellen.
  • Die explizite gesetzliche Regelung zur möglichen Übernahme von Verpflichtungen durch Akteure (Hersteller und Importeure) für ihre in Dänemark ansässigen Händler im Rahmen einer Registrierung.
  • Informationspflichten für Hersteller und Importeure hinsichtlich Recycling und Abfallbehandlung für Abfallbehandlungsunternehmen.
  • Die Möglichkeit zur Bestellung eines Authorized Representative (AR) für ausländische Unternehmen für nunmehr alle drei Produktbereiche WEEE, Batterien und Verpackungen.
  • Finanzielle Anreize für Hersteller und Importeure, wie sie in der Richtlinie 2018/852 zur Umsetzung der Abfallhierarchie vorgesehen sind.

Das Inkrafttreten des Gesetzes ist am 31.12.2024 vorgesehen.

1cc unterstützt Sie gerne bei der Erfüllung Ihrer Herstellerverpflichtungen. Sprechen Sie uns an unter: contact@1cc-consulting.com

07

Apr 2020

Keine Mehrwertsteuer auf Urheberrechtsabgaben?

On 07, Apr 2020 | In News | By Alisa Maier

Die Mehrwertsteuer hat nichts mit Urheberrechtsabgaben zu tun. Das hat der Europäische Gerichtshof 2017 kategorisch entschieden. Vor dem Hintergrund der Anfrage eines Europäischen Verbands und weil beispielsweise das EU-Mitglied Slowenien derzeit sein Abgabensystem neu aufbaut und ausgestaltet, zieht die 1cc fast drei Jahre nach dem Urteil Bilanz – wird auf Urheberrechtsabgaben noch Mehrwertsteuer erhoben? Die Frage konnte schnell beantwortet werden: Alle zuständigen Stellen in allen Ländern kennen das Urteil und setzen es um. Sie tun dies jedoch auf unterschiedliche Weise, und nicht immer im Sinne des Urteils.

Hersteller und Importeure zahlen heute nur noch netto die Urheberrechtsabgaben an die Verwertungsgesellschaften. Produkt und Abgabe getrennt zu berechnen ist nicht kompliziert. Allerdings ist es fragwürdig, die Steuer beim Endkunden als dem eigentlichen Abgabeschuldner zu erheben. Das kommt immer noch vor.

Beispielsweise ist es für Hersteller und Händler oft nicht vorgeschrieben, die Urheberrechtsabgabe getrennt auszuweisen. Ist die Abgabe bereits im Preis für ein Produkt enthalten, wird die Mehrwertsteuer inklusive Abgabe erhoben. Erst später wird sie wieder herausgerechnet. Letztlich wird jedoch das Geld eingezogen und geht an den Staat. Zudem bestätigen die zuständigen Behörden in Ländern mit prozentualen Abgaben ausdrücklich, dass der Bruttoverkaufspreis des Produkts die Grundlage für die Berechnung der Urheberrechtsabgaben bildet. In beiden Fällen wird das Urteil de facto nicht befolgt.

Somit sind auch drei Jahre nach dem Urteil einige Fragen offen, es gibt kein einheitliches Bild, und es bleibt vorerst eine buchhalterische Herausforderung für die verpflichteten Unternehmen, das eine vom anderen zu trennen.

Für weitere Informationen: copyright@1cc-consulting.com

03

Apr 2020

Sind Ihre Produkte marktfähig?

On 03, Apr 2020 | In News | By Alisa Maier

Wir helfen Ihnen bei der Erfüllung verschiedener regulatorischer Anforderungen, die Ihre Produkte erfüllen müssen, bevor sie auf den Markt gebracht werden können.

Vorschriften wie die für CE in Europa, CCC in China, FCC in den Vereinigten Staaten und EAC in der Eurasischen Wirtschaftsunion sind wesentliche Voraussetzungen für den Markteintritt. Diese Anforderungen müssen vor einem tatsächlichen Markteintritt sorgfältig geprüft werden.

Ihre 1cc Experten führen Sie durch den komplexen regulatorischen Rahmen der Markteintrittsbedingungen und unterstützen Ihr Unternehmen auf dem Weg zum Markteintritt, von der ersten Produktidee bis hin zum endgültigen Marktzugang.

Wir sind Ihr zuverlässiger Product-Compliance-Partner, erfahren in der Unterstützung von Unternehmen mit maßgeschneiderten Compliance-Lösungen, die Ihren individuellen unternehmens- und produktspezifischen Bedürfnissen entsprechen.

Mehr Informationen: https://news.1cc-consulting.com/

25

Mrz 2020

Verpackungsgesetz in Deutschland – Zentrales Register macht Verstöße öffentlich

On 25, Mrz 2020 | In News | By Alisa Maier

Die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) hat begonnen Fallberichte über die Verwaltung- und Vollzugsmaßnahmen gegen Unternehmen zu veröffentlichen, die aktuell ihren Herstellerverpflichtungen für Verpackungen in Deutschland nicht oder nicht vollständig nachkommen. Solche Fallberichte sollen in Zukunft fortlaufend veröffentlicht werden.

Der Fokus dieser Veröffentlichungen wird zu Beginn auf signifikanten Verstößen von Herstellern liegen, die große Mengen in Verkehr bringen.

Beispiele hierfür könne unter anderem die fehlende Systembeteiligung, fehlende oder verspätete Registrierung im Verpackungsregister, Mängel in der Mengenmeldung oder Nichteinreichung einer Vollständigkeitserklärung bei Überschreitung der Bagatellmengen sein.

Die fortlaufenden Veröffentlichungen sollen es verpflichteten Unternehmen erleichtern, die Wahrnehmung ihrer Herstellerverantwortung für Verpackungen zu überprüfen und mögliche Rechtsverstöße zu vermeiden.

1cc unterstützt Sie gerne bei der Erfüllung Ihrer Herstellerverpflichtungen. Sprechen Sie uns an unter: contact@1cc-consulting.com

20

Mrz 2020

1cc ist weiterhin für Sie erreichbar

On 20, Mrz 2020 | In News | By Alisa Maier

Sehr geehrte Kunden und Geschäftspartner,

die aktuelle Situation des neuartigen Coronavirus (COVID-19) stellt uns vor besondere Herausforderungen. Wir sind ständig informiert über die neuen Anforderungen und Verhaltenshinweise der Experten und Behörden und geben unser Bestes, diese schnellstmöglich umzusetzen. Neben der Sicherstellung der Bearbeitung laufender Projekte und unserer Verfügbarkeit hat die Gesundheit unserer Mitarbeiter/-innen, Kunden/Kundinnen und Geschäftspartner/-innen sowie ihrer Familien oberste Priorität.

Zum Schutz der Gesundheit und aus Mitverantwortung für unsere Mitmenschen haben wir alle empfohlenen und notwendigen Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus getroffen. Persönliche Meetings werden als Telefon- und Videokonferenzen abgehalten. Geschäftsreisen werden auf einen späteren Zeitpunkt verschoben bzw. annulliert. Unsere Hygienemaßnahmen und Reinigungsvorgänge in den Büroräumlichkeiten wurden deutlich verstärkt. Durch spezielle Maßnahmen sind unsere IT-Systeme für die aktuelle Krisensituation gesichert.

Unsere Dienstleistungen werden wir wie gewohnt aufrechterhalten und Ihre Ansprechpartner/-innen sind weiterhin wie gewohnt per E-Mail und telefonisch für Sie erreichbar. Alle Mitarbeiter/-innen sind mit Laptops ausgestattet und können ihre Aufgaben auch von zu Hause aus bearbeiten. Falls Verzögerungen auftreten, werden wir Sie frühzeitig darüber informieren.

Wir wünschen Ihnen trotz allem eine gute Zeit und hoffen Sie bleiben gesund.

Beste Grüße

Ivan Blazek | Meike Ruoff

Managing Directors

16

Mrz 2020

Neuer EU-Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft veröffentlicht

On 16, Mrz 2020 | In News | By Alisa Maier

Die Europäische Kommission hat am 11. März 2020 im Rahmen des Europäischen „Green Deal“ den neuen Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft veröffentlicht. Der Plan umfasst Maßnahmen entlang des gesamten Produktlebenszyklus mit dem Ziel, eine grüne Wirtschaft in der EU zu fördern, die Wettbewerbsfähigkeit zu stärken und gleichzeitig die Umwelt zu schützen sowie den Verbrauchern neue Rechte zu geben. Der Plan enthält einen festen Zeitrahmen für legislative Maßnahmen, die die Kommission in naher Zukunft ergreifen wird.

Die EU-Kommission wird gesetzgeberische Maßnahmen für nachhaltigere Produkte vorschlagen, die auf das Produkt-Design abzielen und Kriterien wie leichtere Wiederverwendung, Reparatur und Recyclingfähigkeit und die Verwendung von möglichst viel recyceltem Material anstelle von Primärrohstoffen betreffen.  Die Rechte von Verbrauchern werden durch das „Recht auf Reparatur“ und den Zugang zu verlässlichen Informationen hinsichtlich Reparaturfähigkeit und Haltbarkeit von Produkten gestärkt.

Die Kommission wird sich auf die Industriesektoren konzentrieren, die die meisten Ressourcen verbrauchen und das größte Potenzial für Kreislauffähigkeit aufweisen. Dazu gehören unter anderen Elektronik und IKT, Batterien und Fahrzeuge, Verpackung und Kunststoffe.

Für weitere Informationen kontaktieren Sie uns unter info@1cc-consulting.com.